Rechtsanwaltsfachangestellte
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1 Kommentar zur Bewerbung
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Kommentar vom 13.01.2011:
Das es sich um eine Initiativbewerbung handelt, erkennt man daran, das sich auf keine Stellenanzeige beworben wird. Das muss man nicht explizit in den Betreff schreiben. Es sollte auch nicht nur mit Großbuchstaben gearbeitet werden. Das wirkt aggressiv.
motivierte? Rechtschreibung beachten!
Was möchten Sie denn mit "Vielschichtigkeit in mehreren Funktionen" sagen? Werden Sie etwas genauer.
Das könnten Sie sicher in die Einleitung mit einbringen. Schließlich ist das der Grund für Ihre Bewerbung.
Der Leser weiß selbst wo er weitere Informationen findet. Durch diesen Satz könnte er sogar verärgert werden. Das klingt so, als wollten Sie ihm vorschreiben, wo er was findet.
Insgesamt empfehle ich Ihnen, noch mehr den Bezug zur Kanzlei herauszustellen. Warum haben Sie gerade diese Firma gewählt? Was interessiert Sie an einer Tätigkeit genau dort?