Bewerbungskosten absetzen – wie funktioniert das?


Für Bewerbungen fallen Kosten an, die du als Arbeitnehmer/in oder bei Arbeitslosigkeit nicht alleine tragen musst: Die Finanzämter sowie die Agentur für Arbeit bieten Abschreibemöglichkeiten beziehungsweise Kostenerstattung, die du allerdings selbst beantragen musst. Wie das im Detail funktioniert und welche Kosten erstattungsfähig sind, erfährst du in unserem Beitrag.

Bewerbungskosten absetzen – wie funktioniert das?

Was sind Bewerbungs­kosten?

Als Bewerbungskosten gelten all jene Kosten, die dir entstehen, wenn du dich für einen neuen Job bewirbst. Je nach Aufwand können diese Kosten gering sein, in bestimmten Fällen aber auch ganz schön hoch ausfallen. Ein finanzieller Aufwand entsteht bereits beim Erstellen deiner Bewerbungsunterlagen – vor allem, wenn du einen Teil davon an gewerbliche Anbieter auslagerst: Ein Foto vom Fotografen, ein professionell erstelltes Motivationsschreiben, ein ansprechendes Design der Bewerbungsmappe und ähnliche Aufwendungen schlagen sich natürlich zu Buche.

Aber auch, wenn du dich ausschließlich selbst um deine Bewerbung kümmerst, entstehen Kosten – und sei es nur für Telefonate, E-Mails oder Ausdrucke. Wirklich teuer wird es allerdings, wenn du für ein Bewerbungsgespräch oder für die Teilnahme an einem Assessment-Center eine weitere Anreise auf dich nehmen musst. In diesem Fall kommen noch Fahrtkosten, Kosten für die Verpflegung und unter Umständen auch der Aufwand für eine Übernachtung dazu.

Das bedeutet, dass für aufwändigere Bewerbungen selbst bei unsicheren Erfolgsaussichten teils beträchtliche Kosten auf dich zukommen können, die du zunächst aus eigener Tasche bezahlen musst. Wer erst am Anfang seiner Berufslaufbahn steht oder über längere Zeit arbeitslos war, ist oft nicht in der Lage, finanzielle Belastungen in so großer Höhe zu tragen. Hier gibt es Abhilfe: Sowohl die Agentur für Arbeit als auch die Finanzämter sehen Kostenübernahmen beziehungsweise Abschreibemöglichkeiten für Betroffene vor.

Welche Bewerbungs­kosten sind erstattungs- oder abschreibefähig?

Auf einen Blick:

  • Materialien für schriftliche Bewerbung, wie Bewerbungsmappen, Kopien, amtliche Beglaubigungen, Papier und Umschläge, Klarsichthüllen, Portokosten
  • Bewerbungsfotos
  • Professionelle Erstellung von Lebenslauf, Motivationsschreiben und ähnlichem
  • Erstellen eines Bewerbungsvideos
  • Kostenpflichtige Stelleninserate, die du selbst aufgibst
  • Kosten für Bewerbungsliteratur
  • Kosten für den Kauf von Zeitungen, die Stelleninserate bieten
  • Anteilige Telefonkosten bei telefonischen Bewerbungsgesprächen
  • Literatur zur Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche
  • Fahrtkosten und Übernachtungskosten, wenn keine Übernahme durch den Stellenanbieter erfolgt
  • Stellensuche und Bewerbung per Internet/E-Mail: Anteilige Kosten für den Internetzugang

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Welche Kosten lassen sich wie absetzen?

Wie kannst du dir deine entstandenen Kosten nun aber ersetzen lassen, beziehungsweise diese von der Einkommenssteuer absetzen? Das hängt von deiner persönlichen Situation ab. Bist du arbeitslos gemeldet, ist dein Ansprechpartner die Agentur für Arbeit. Falls du angestellt bist, lassen sich Bewerbungskosten über die jährliche Arbeitnehmerveranlagung absetzen. Selbst, wenn du nur sehr wenig verdienst, kann sich das auszahlen – wenn du für das betreffende Jahr eine Steuererklärung abgibst und Verluste geltend machst, kann sich das in den Folgejahren mindernd auf deine Steuerlast auswirken.

Welche Kosten erstattet beziehungsweise abgesetzt werden können, ist unterschiedlich geregelt: Auf die Anrechnung von Werbungskosten gibt es einen gesetzlichen Anspruch, die Kostenerstattung am Arbeitsamt unterliegt dagegen der sogenannten Einzelfallentscheidung – sie ist eine Kann-Leistung, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Teilweise hängt es von der Bewertung des einzelnen Finanzbeamten oder Jobcenter-Mitarbeiters ab, welcher Aufwand tatsächlich angerechnet wird. Falls du arbeitslos gemeldet bist und für eine Bewerbung höhere Ausgaben erwartest, ist es somit sinnvoll, schon vorab zu klären, welchen Kostenersatz du erwarten kannst.

Voraussetzungen für die Kostenerstattung beim Arbeitsamt

Um vom Arbeitsamt Kostenersatz für deinen Bewerbungsaufwand erhalten zu können, musst du eine der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Du bist arbeitslos gemeldet
  • Du bist von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Du bist auf der Suche nach einer Ausbildung

In allen anderen Fällen musst du deine Bewerbungskosten am Finanzamt geltend machen.

Den Antrag zur Erstattung der Bewerbungskosten musst du persönlich im zuständigen Jobcenter stellen. Grundsätzlich gilt: Es ist möglich, Pauschalbeträge pro Bewerbung zu beziehen oder die tatsächlich angefallenen Kosten einzeln aufzulisten. Bei Pauschalierung hat sich ein Betrag von fünf Euro pro Bewerbung für maximal 52 Bewerbungen im Jahr durchgesetzt, der konkrete Betrag kann jedoch von Jobcenter zu Jobcenter divergieren.

Wenn du keine pauschale Abrechnung in Anspruch nehmen möchtest, musst du den „Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten” ausfüllen, abgeben und auf das Okay des Arbeitsamtes warten. Der maximale Erstattungsbetrag pro Kalenderjahr beträgt hier 260 Euro.

Die Erstattung über das Arbeitsamt hat einen großen Vorteil: Sie erfolgt wesentlich erfolgt schneller als über den Weg der Steuerklärung. Wichtig ist, dass du alle notwendigen Angaben gemacht und Nachweise beigelegt hast (etwa Kopien der Anschreiben, Rechnungen etc.) – dadurch kann dein Antrag ohne unnötige Verzögerungen bearbeitet werden. Wann genau ausbezahlt wird, hängt jedoch von der konkreten Bearbeitungszeit im Jobcenter ab.

Ob eine pauschale Kostenerstattung oder eine Abrechnung nach Belegen für dich günstiger ist, hängt von deinem tatsächlichen Aufwand ab. Entstehen hohe Kosten für einzelne Bewerbungen, ist die Abrechnung nach Belegen jedenfalls sinnvoller.

Belege für die entstandenen Kosten solltest du aufbewahren, damit du im Falle des Falles einen Nachweis für deinen Aufwand vorlegen kannst.

Bewerbungs­kosten absetzen: Tipps für die Steuererklärung

Aus steuerlicher Sicht handelt es sich bei Bewerbungskosten um Werbungskosten. Du hast also die Möglichkeit, sie in deiner Arbeitnehmerveranlagung genau so wie andere Werbungskosten anzugeben. Die Höhe des entstandenen Aufwands musst du dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen: Das geschieht am besten durch entsprechende Belege, wie Rechnungen und Kopien der Bewerbungsschreiben oder Antwortschreiben von Unternehmen.

Wenn du sehr viele Bewerbungen schreibst, ist es am einfachsten, den durchschnittlichen Kostenaufwand für eine einzelne Bewerbung zu ermitteln, mit der Anzahl der versendeten Bewerbungen zu multiplizieren und den Gesamtaufwand geltend zu machen. Dafür ist es wiederum notwendig, Kopien der konkreten Bewerbungen aufzubewahren.

Manchmal ist es allerdings schwierig, konkrete Kosten geltend zu machen – dann ist es auch möglich, den entstandenen Aufwand zu schätzen.

Auch am Finanzamt hast du grundsätzlich wieder zwei Möglichkeiten: jene der Pauschalierung und jene des Kostennachweises über Einzelbelege. Es ist hilfreich, wenn du dich dabei an bestehenden finanzgerichtlichen Entscheidungen orientierst – diese gehen etwa von einem Pauschalbetrag von 8,50 Euro für Bewerbungen mit Bewerbungsmappe und von 2,50 Euro für Bewerbungen per E-Mail aus. Gewöhnlich werden Kosten bis zu etwa 1.000 Euro als Pauschalkosten anerkannt.

Willst du nicht nach Pauschale abrechnen, weil deine Bewerbungskosten diesen Betrag übersteigen, ist es besonders wichtig, deinen konkreten Aufwand nachzuweisen. Dazu benötigst du wiederum alle Belege, die den Kostenaufwand darstellen. Zur Abschreibung bringen kannst du alle oben aufgelisteten Material-, Verpflegungs- und Reisekosten sowie den Aufwand für Dienstleistungen, die du für die Erstellung deiner Bewerbungsunterlagen in Anspruch genommen hast.

Auch die Kosten für Bewerbungs-Serviceleistungen, wie Cockpit+ lassen sich somit steuerlich absetzen.

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