Tabellarischer Lebenslauf: Vorgaben und Pflichtangaben


Die für eine Bewerbung am häufigsten verwendete Form des Lebenslaufs ist der tabellarische Lebenslauf. Grund genug zu klären, was eigentlich in einen tabellarischen Lebenslauf gehört. Was muss unbedingt angegeben werden? Welche Vorgaben und Pflichtangaben gibt es? Und auf was kann eher verzichtet werden?

Tabellarischer Lebenslauf: Vorgaben und Pflichtangaben

Der Lebenslauf enthält Daten zum Bewerber – vorwiegend Fakten! Das Unternehmen erfährt, woher der Bewerber kommt, welche Ausbildung und Studium er absolviert hat, was er beruflich gemacht hat und welche nachweisbaren Fähigkeiten und Qualifikationen er für die Stelle mitbringt.

Es gibt unterschiedliche Arten des Lebenslaufs. Der tabellarische Lebenslauf ist die vom Unternehmen am häufigsten geforderte Form bei einer Bewerbung. Wenn aus der Stellenanzeige nicht explizit etwas Anderes hervorgeht, legen Sie Ihrer Bewerbung einen tabellarischen Lebenslauf bei. Für den Personaler hat die tabellarische Form viele Vorteile. Bewerber lassen sich leicht vergleichen und durch den weitgehend standardisierten Aufbau wird der Aufwand zur Sichtung der Bewerbungsunterlagen minimiert – wichtige Kriterien für einen Personalverantwortlichen mit wenig Zeit!

Der tabellarische Lebenslauf sollte übersichtlich, gut strukturiert und verständlich ausgearbeitet sein. Der Personalverantwortliche muss schnell einen Überblick über Ihre persönlichen Daten erhalten.

Was gehört in einen Lebenslauf?

Leider kann die Frage nicht pauschal beantwortet werden. Der Inhalt hängt stark von der beruflichen Situation und dem Background des Bewerbers ab. So gibt es bei einem Schüler-Lebenslauf keine Angaben zur Ausbildung, einem Studium oder gar Berufserfahrungen. Bei einer Bewerbung als Absolvent sind diese Angaben wiederrum sehr wichtig. Hier einige Lebenslauf Vorgaben, die für deine Bewerbung beachtet werden sollten.

Relevanz

Die Stelle, auf die sich beworben wird, hat hohen Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung. Jeder Lebenslauf wird auf die Stelle und das Unternehmen zurechtgeschnitten. Es gibt keine allgemeingültige Lebenslauf Vorlage für Schüler.

Vollständigkeit

Eine weitere Vorgabe ist Vollständigkeit. Der Lebenslauf enthält alle Informationen, die für die Stelle notwendig oder vorteilhaft sind oder durch deren Weglassen eine zeitliche Lücke entstehen würde.

Der tabellarische Lebenslauf ist in thematische Blöcke gegliedert. Jeder Block enthält Daten und Fakten in tabellarischer Form. Häufig sind die folgenden Blöcke anzutreffen:

  • Persönliche Daten
  • Akademischer Werdegang
  • Beruflicher Werdegang
  • Weiter- und Fortbildungen
  • Zertifikate und Qualifikationen
  • Freizeitaktivitäten

Persönliche Daten

Pflichtangabe für: Schüler, Auszubildende, Berufseinsteiger und -erfahrene

Der Lebenslauf beginnt mit den persönlichen Daten. Der Block ist für jeden Bewerber obligatorisch. Im Wesentlichen enthält er Stammdaten zum Bewerber, wie:

  • Name und Vorname
  • Adresse
  • Kontaktdaten (Telefon, E-Mailadresse)

Die obigen Stammdaten sind Pflicht. Daten, die bereits auf dem Deckblatt oder in der Kopfzeile des Lebenslaufs enthalten sind, müssen aber nicht wiederholt werden.

Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit können aufgeführt werden – müssen aber nicht. Selbiges gilt für Kinder, den Familienstand und die Konfession. Gesetzliche Grundlage schafft das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das auch im Rahmen der Bewerbung einer Diskriminierung des Bewerbers vorbeugen soll.

Geschwister und Eltern werden im Lebenslauf generell nicht genannt.

Bewerbungsfoto

Pflichtangabe für:

Das Bewerbungsfoto ist keine Pflichtunterlage. Grundlage bildet ebenfalls das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dennoch wird ein Bild vom Kandidaten stillschweigend erwartet – zumindest bei Bewerbungen in Deutschland. Bei internationalen Bewerbungen sollten Sie allerdings auf das Bewerbungsfoto verzichten! Sie riskieren sonst die Aussortierung Ihrer Bewerbung.

Das Bewerbungsfoto kann mit mehr Gestaltungsfreiheit auch als Porträt auf dem Deckblatt eingefügt werden. Im Lebenslauf selbst wird dann kein Foto mehr hinterlegt.

Beruflicher Werdegang

Pflichtangabe für: Berufserfahrene

Dieser Abschnitt enthält Berufserfahrungen und ist daher für Bewerber interessant, die bereits ein Studium oder eine Ausbildung mit anschließender Berufstätigkeit absolviert haben.

Jede berufliche Station beinhaltet:

  • Zeitraum
  • Berufsbezeichnung
  • Firmensitz

Berufliche Stationen, die für die angestrebte Stelle relevant sind, können mit drei Stichpunkten näher erläutert werden. Es ist auf Vollständigkeit zu achten – zeitliche Lücken von mehr als 3 Monaten sind zu vermeiden. Praktika können Sie in der Kategorie „Praktika“ nennen.

Schulischer Werdegang

Pflichtangabe für: Schüler, Auszubildende, Berufseinsteiger und -erfahrene

In diese Kategorie fallen Angaben zum Schulbesuch. Es ist nur der höchste Schulabschluss, unter Angabe der Abschlussnote, notwendig. Die Grundschule interessiert den Arbeitgeber nicht. Der schulische Werdegang gerät umso mehr in den Hintergrund, je länger Sie im Arbeitsleben stehen.

Ausbildung und Studium

Pflichtangabe für: Auszubildende, Berufseinsteiger und –erfahrene

Hier finden sich Informationen zur Berufsausbildung und dem Studium. Je nach Umfang kann die Kategorie auch in zwei separate Kategorien aufgeteilt werden.

Die Auflistung erfolgt analog dem beruflichen Werdegang. Statt Aufgabenschwerpunkten werden allerdings Ausbildungsschwerpunkte genannt. Für erfolgreich absolvierte Ausbildungen wird zudem die Abschlussnote ergänzt. Abgebrochene Ausbildungen sind mit dem Zusatz „(ohne Abschluss)“ zu markieren.

Im Falle eines Studiums werden die Dauer des Studiums, der Studiengang, die Hochschule sowie die Abschlussnote genannt. Darüber hinaus können Sie bei entsprechender Relevanz auch Thema der Abschlussarbeit und (falls zutreffend) den voraussichtlichen Abschlusszeitpunkt nennen.

Praktika

Pflichtangabe für: nur bei Relevanz

Praktika sind ähnlich dem beruflichen Werdegang zu behandeln. Beschränken Sie sich auf Praktika, die wirklich für die Stelle wichtig sind. Diese können Sie inhaltlich mit drei Schwerpunkten näher erläutern.

Weiterbildungen und Zusatz­qualifikationen

Pflichtangabe für: nur bei Relevanz

Es werden ausschließlich Weiterbildungen aufgeführt, die für die angestrebte Stelle wichtig sind. Neben der Dauer und der Art der Weiterbildung wird auch das Institut aufgeführt, in dem die Weiterbildung durchgeführt wurde. Auch der Abschluss und gegebenenfalls das Zertifikat, werden genannt.

Kenntnisse können je nach Umfang auch in Gruppen gegliedert werden – achten Sie dabei auf Übersichtlichkeit. Kenntnisse werden oft mit Kompetenzstufen bewertet.

Hobbys und Freizeitaktivitäten

Pflichtangabe für: Schüler, Quereinsteiger (aber Relevanz beachten!)

Freizeitaktivitäten werden im Lebenslauf als Ausgleich für fehlende Berufserfahrungen verwendet. Sie sind aber oft nur bei Schüler-Lebensläufen interessant und sollten immer einen Bezug zur Stelle aufweisen. Bei der Bewerbung um eine Ausbildung oder ein Schülerpraktikum können persönliche Eigenschaften und fachliche Kompetenzen (Interessen) begründet werden.

Ehrenämter bringen Sie aufgrund der Wichtigkeit nicht in den Freizeitaktivitäten unter. Wählen Sie lieber einen eigenen Block „Ehrenamtliche Tätigkeiten“ oder „Engagement“.

Weitere Pflichtangaben und Vorgaben im Lebenslauf

Die erwähnten Kategorien stellen nur einen Auszug der möglichen Kategorien im tabellarischen Lebenslauf dar. Weitere Kategorien könnten sein:

  • Elternzeit
  • Auslandsaufenthalte
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Zivildienst
  • Weiterbildungen
  • IT-Kenntnisse
  • Sprachkenntnisse
  • Führerschein

Je nach Umfang können Kategorien auch in mehrere Blöcke aufgeteilt werden. Inhaltlich sollten Sie aber immer die Stelle im Auge behalten. So macht es beispielsweise keinen Sinn, einen Führerschein zu erwähnen, wenn er für die Ausübung der Stelle nicht unbedingt erforderlich ist. Beschränken Sie sich auf das Wesentliche!

Fragen Sie sich bei jedem Punkt:

  • Ist der Punkt für die Ausübung der Stelle wichtig?
  • Gewinne ich damit einen Vorteil gegenüber meinen Mitbewerbern?
  • Entsteht durch das Nichtaufführen eine zeitliche Lücke?

Wenn Sie eine dieser Frage positiv beantworten, dann führen Sie den entsprechenden Punkt in Ihrem Lebenslauf auf.

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