Einfaches und Qualifiziertes Arbeitszeugnis


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Das Arbeitszeugnis ist Bestandteil einer vollständigen und aussagekräftigen Bewerbung. Es wird für den Mitarbeiter nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ausgestellt. Potentielle Arbeitgeber erfahren darin, wer, in welchem Zeitraum, in welchem Unternehmen und mit welchen Tätigkeiten gearbeitet hat. Darüber hinaus erhält der Leser einen Eindruck zur Arbeitsweise des Mitarbeiters. Das Arbeitszeugnis muss neben der Wohlwollenspflicht auch der Wahrheitspflicht genügen. Da Wohlwollen und Wahrheit miteinander kollidieren können, hat sich zwischen Arbeitgebern eine „Geheimsprache“ entwickelt. Der wahre Inhalt wird zwischen den Zeilen herausgelesen, und erfordert daher beim Leser grundlegendes Wissen zur Interpretation der Formulierungen im Arbeitszeugnis.

Tipps zum Arbeitszeugnis

Finde im Folgenden Arbeitszeugnisse für verschiedene Berufe und Branchen. Die Arbeitszeugnisse wurden von unseren Besuchern eingestellt, mit der Bitte um inhaltliche Prüfung. Klicke in der Liste auf das Vorschau-Bild, um weitere Informationen zum Arbeitszeugnis abzurufen. In der Detailansicht wird das Arbeitszeugnis angezeigt, und du hast die Möglichkeit, das Zeugnis herunterzuladen. Ist mein Arbeitszeugnis gut oder schlecht? Gern kannst auch du bei uns dein Arbeitszeugnis veröffentlichen und dazu verschiedene Meinungen einholen.

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Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis

Autor: Dipl.-Wirt.-Inf.
Beitrag aktualisiert: 23.05.2020
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Wofür brauche ich ein Arbeitszeugnis?

Das Arbeitszeugnis ist eine Urkunde, die Auskunft darüber gibt, wer, für welchen Zeitraum, wann, in welchem Unternehmen gearbeitet hat. Das Arbeitszeugnis wird nach Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitgeber für den Mitarbeiter ausgestellt. Die enthaltenen Informationen sind für andere Arbeitgeber sehr wertvoll, da hier ein Eindruck über die Arbeitsweise des Bewerbers vermittelt wird. Infolge dessen gehört das letzte Arbeitszeugnis zu den Anlagen in einer Bewerbung. Ausnahme bildet die Kurzbewerbung, die ausschließlich Lebenslauf und Bewerbungsschreiben enthält. Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnis: das einfache Arbeitszeugnis und das qualifzierte Arbeitszeugnis.

Wann habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer mit Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Zeugnisanspruch. In der Regel wird ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt. Du kannst aber auch ein einfaches Arbeitszeugnis wählen - die Entscheidung ist dir überlassen. Wichtig ist, dass du dein Arbeitszeugnis selbst von deinem Vorgesetzten anforderst. Möchtest du selbst kündigen, empfehlen wir dir, eine entsprechende Passage gleich in dein Kündigungsschreiben aufzunehmen. Hier findest du dazu ein Musterschreiben.

Füge zum Beispiel zum Abschluss in dein Kündigungsschreiben ein:

Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.

Haben auch Auszubildende und Praktikanten einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Das Berufsbildungsgesetz schreibt im § 16 vor, dass Auszubildende mit dem Ende ihrer Ausbildung ein Zeugnis erhalten müssen. Praktikanten gehören nach Definition ebenfalls zu „Mitarbeitern“. Daher steht auch ihnen ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu. Dabei ist unerheblich, wie lange in dem Unternehmen gearbeitet wurde. Das Zeugnis ist auch hier vom Auszubildenden oder Praktikanten selbst einzufordern.

Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Das einfache Arbeitszeugnis enthält Angaben zum Unternehmen, dem Mitarbeiter, die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die genaue Berufsbezeichnung. Darüber hinaus enthält es eine Beschreibung der Tätigkeiten, die der Mitarbeiter im Beschäftigungszeitraum wahrgenommen hat.

Im qualifizierten Arbeitszeugnis werden zusätzlich die Leistungen und die sozialen Kompetenzen des Mitarbeiters bewertet.

So wird das Arbeitszeugnis angefordert

Das Arbeitszeugnis solltest du schriftlich bei deinem Arbeitgeber anfordern. Wichtig ist, dass du die entsprechenden Fristen einhälst. Welche das sind, haben wir für dich im Beitrag "Arbeitszeugnis anfordern - das gibt es zu beachten!" zusammengestellt. In dem Beitrag findest du auch zwei Musterbriefe zum Anfordern des Arbeitszeugnisses.

Das Arbeitszeugnis - wahrheitsgemäß und wohlwollend

Du – als Arbeitnehmer - hast Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Wohlwollend bedeutet, dass die Beurteilung dem Mitarbeiter keine Steine in den weiteren beruflichen Weg legen darf. Der Arbeitgeber soll sich auf die Stärken des Mitarbeiters konzentrieren, nicht auf seine Schwächen.

Das heißt aber nicht im Umkehrschluss, dass der Mitarbeiter in jedem Fall mit Lob überhäuft wird. Das Arbeitszeugnis muss nämlich auch der Wahrheitspflicht genügen und ein realistisches Bild auf den Mitarbeiter liefern. Ansonsten wäre es nicht authentisch und verfehlt das Ziel, was mit dieser Beurteilung verfolgt wird.

Natürlich käme es nun zwangsläufig dazu, dass Wohlwollenspflicht und Wahrheitsplicht miteinander kollidieren. Aus diesem Grund hat sich unter Arbeitgeber eine gemeinsame Zeugnissprache - eine sogenannte „Geheimsprache“ - entwickelt, mit der „zwischen den Zeilen“ über die wahre Leistung des Mitarbeiters informiert wird. Die Formulierungen können in das Schulnotensystem - von „sehr gut“ bis „ungenügend“ – übersetzt werden.

Ein Beispiel liefert die Gesamtbewertung der Leistung des Mitarbeiters:

Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit - Schulnote 1
Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit - Schulnote 2
Sie erledigte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit - Schulnote 3
Sie erledigte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit - Schulnote 4
Sie erledigte alle Aufgaben im Großen und Ganzen zufrieden - Schulnote 5
Sie hat sich bemüht - Schulnote 6

Die Unterschiede in den Formulierungen sind marginal, in der Bedeutung gibt es aber riesige Unterschiede. So wird eine Formulierung zum Beispiel durch Superlative, „hoch“, „überdurchschnittlich“ und „voll“ aufgewertet, während „stets“ und „immer“ Auskunft darüber gibt, dass das Gesagte auch regelmäßig der Fall war und nicht nur gelegentlich.

Zusätzlich zum eigentlichen Inhalt, muss das Arbeitszeugnis auch formalen Kriterien standhalten. So muss das Zeugnis auf sauberem Papier erstellt werden und es darf nicht elektronisch an den Mitarbeiter zugestellt werden. Es wird in gedruckter Form ausgehändigt und ist durch eine geeignete Überschrift als formales Dokument zu kennzeichnen. Ein Arbeitszeugnis umfasst im Regelfall eine DIN A 4 - kann aber auch je nach Branche umfangreicher ausfallen. Prüfe dein Arbeitszeugnis am besten anhand unserer Checkliste zum Arbeitszeugnis.

Wie ist ein vollständiges, qualifiziertes Arbeitszeugnis aufgebaut?

Das qualifizierte Arbeitszeugnis besteht aus thematisch getrennten Abschnitten. Die Reihenfolge dieser Abschnitte sollte vom Arbeitgeber eingehalten werden. Aufgaben- und Leistungsbeurteilung können auch in einem gemeinsamen Abschnitte zusammengeführt werden, da sie sich nur schwer voneinander trennen lassen.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis Muster
Muster zum Aufbau für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
  1. Absenderblock

    Das Arbeitszeugnis beginnt mit einem vollständigen Absenderblock. Darin sind der Firmenname und die Anschrift des Unternehmens enthalten. Neben der Anschrift gehört auch die Telefonnummer als Kontaktdatum dazu, damit der Leser auf einfache Weise Rückfragen stellen kann.

    Bitte beachten!

    Da es sich bei dem Zeugnis um eine Urkunde und keinen Brief handelt, gibt es keinen Empfängerblock mit Informationen zu deiner Person. Auch das ist bereits Teil der Zeugnissprache, denn wenn dennoch ein Empfängerblock vorhanden ist, kann das darauf hindeuten, dass dir das Zeugnis erst im nach hinein postalisch zugesendet wurde. Damit kann dir wiederrum ein Rechtsstreit unterstellt werden. Und wer will sich schon freiwillig einen unbequemen Mitarbeiter ins Haus holen?

  2. Überschrift

    Das Zeugnis ist mit einer eindeutigen Überschrift zu kennzeichnen. Bei dem Arbeitszeugnis ist das für gewöhnlich „Arbeitszeugnis“. Je nach Anwendungsfall wird sie auch mit „Ausbildungszeugnis“ oder „Praktikumszeugnis“ benannt.

  3. Einleitung

    Die Einleitung besteht aus einem Absatz und enthält Angaben zum Mitarbeiter mit Anrede, Name, Vorname sowie Geburtsdatum und -ort. Dem folgen noch die Stellenbezeichnung sowie die Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses. Es ist deckungsgleich mit der Einleitung in einem einfachen Arbeitszeugnis. Deine Wohnanschrift gehört nicht in die Einleitung, da es sich bei der Herkunft um kein personengebundenes Datum handelt. Die Einleitung sollte aktiv formuliert werden. Du warst in dem Unternehmen tätig und wurdest nicht einfach nur beschäftigt.

    Mehr zur Einleitung
  4. Beschreibung des Unternehmens

    Die Beschreibung liefert dem Leser ein Bild davon, um welche Art Unternehmen es sich handelt. Schließlich unterscheiden sich die Abläufe in KMU ganz wesentlich von denen eines Konzerns. Daraus kann der Arbeitgeber bereits im Rahmen der Bewerbung ableiten, ob der Bewerber in das neue Unternehmen passen wird. Zudem wird das vorrangige Tätigkeitsfeld des Unternehmens beschrieben. Dem folgen häufig noch Angaben zur Mitarbeiterzahl und der Größe des Unternehmen sowie Standorte, Produkte und Dienstleistungen.

  5. Tätigkeitsprofil

    Das Tätigkeitsprofil beschreibt die Stelle, die der Mitarbeiter wahrgenommen hat mit den damit verbundenen Aufgaben. Dabei ist unerheblich, ob die Angaben als Fließtext oder als Aufzählung mit Bullet Points erfolgen. Eine Aufzählung in Anstrichen ist bei umfangreichen Aufgaben aber meist die bessere, weil übersichtlichere Wahl.

    Achte unbedingt darauf, dass wirklich alle tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben genannt werden. Dazu gehören auch Karrierestufen, Verantwortungsbereiche und wichtige Kompetenzen, wie zum Beispiel Stellvertreterfunktionen. Wenn du im Unternehmen unterschiedliche Positionen wahrgenommen hast, kann es im Arbeitszeugnis mehrere Blöcke mit Tätigkeitsbeschreibungen geben.

    Mehr zur Tätigkeitsbeschreibung
  6. Leistungsbewertung und Beurteilung zum Führungsverhalten

    Folgende Eigenschaften werden für gewöhnlich beurteilt. Nicht alle Punkte sind zwingend.

    • Arbeitsweise
    • Leistungsbereitschaft
    • Befähigung zur Arbeit
    • Weiterbildungen und Fachwissen
    • besondere Arbeitserfolge
    • Führungsverhalten und Führungsleistung

    Der Abschnitt endet meist mit einer zusammenfassenden Beurteilung Ihrer Gesamtleistung. Der Abschnitt sollte im Umfang mit der Tätigkeitsliste übereinstimmen.

  7. Bewertung der sozialen Kompetenzen

    Dazu gehört zum einen das interne Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen, als auch das externe Verhalten zu Kunden und Geschäftspartnern. Zudem werden Durchsetzungsfähigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zu Kompromissen beurteilt. Bei Kassiertätigkeiten wird oft auch die Ehrlichkeit aufgeführt.

  8. Abschluss vom Arbeitszeugnis

    Zum Abschluss können die Gründe für das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis genannt werden. Ob der Kündigungsgrund genannt wird, bestimmst aber du - als Mitarbeiter. Bestimmte Gründe können sich positiv auswirken, andere wiederrum sind negativ zu werten. Eine detaillierte Aussage dazu, ob du den Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nennen solltest, entnimmst du bitte unserem Beitrag „Wann sollte die Kündigung im Arbeitszeugnis angeben werden?“.

    Das Arbeitszeugnis wird im optimalen Fall mit Danksagungen über die geleistete Arbeit sowie dem Bedauern über das Ausscheiden des Mitarbeiters beendet. Dem folgen noch die guten Wünsche für die berufliche Zukunft. Das Arbeitszeugnis wird durch diese Formulierungen stark aufgewertet. Es besteht allerdings kein gesetzlicher Anspruch auf solche Formulierungen.

  9. Unterschrift und Daten zur Ausstellung

    Das Arbeitszeugnis endet mit der Angabe von Datum und Ort der Ausstellung sowie der Unterschrift des Arbeitgebers. Das Arbeitszeugnis muss nicht vom Arbeitgeber selbst unterschrieben werden. Es genügt ein Vorgesetzter mit Weisungsbefugnis. Zusätzlich zur Unterschrift muss deutlich werden, welche Rechtsstellung und Position die Person in dem Unternehmen einnimmt. Die Vertretungsbefugnis des Unterzeichners wird durch entsprechende Zusätze kenntlich gemacht.

Vorgesetzte sind auch nur Menschen. Daher spiegeln die im Zeugnis enthaltenen Formulierungen und Aussagen zur Leistungsbeurteilung und den sozialen Kompetenzen immer auch eine subjektive Meinung wieder. Das führt zwangsläufig dazu, dass die eigene Meinung mit den Aussagen des Vorgesetzten auseinanderlaufen kann.

Ich bin mit meinem Arbeitszeugnis nicht zufrieden! Was kann ich tun?

Thema Arbeitsrecht: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Arbeitszeugnis nachträglich korrigieren zu lassen. Die "Reklamation" ist insbesondere dann der Fall, wenn:

  • formale Vorschriften nicht eingehalten wurden
  • Inhalte unvollständig oder falsch wiedergegeben wurden
  • und die Berichtigung innerhalb einer Frist vom Arbeitnehmer eingefordert wird.

Die Frist umfasst einen Zeitraum von 10 Monaten nach Erhalt des Arbeitszeugnisses. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine Korrektur verwirkt (LAG Mainz 14.3.2002, 1 Sa 1433/01). Gehe also rechtzeitig auf deinen Vorgesetzten zu und fordere die Berichtigung an. Genaue Informationen, wie du dabei vorgehst, haben wir für dich im Beitrag „Korrektur Arbeitszeugnis - mit Musterschreiben“ zusammengestellt.

Arbeitszeugnis und Bewerbung: auf was muss ich achten?

Wie bereits erwähnt, wird beim Bewerben normalerweise das letzte Arbeitszeugnis als Anlage mitgeschickt. Die darin enthaltenen Informationen sind für den neuen Arbeitgeber sehr wichtig. Vermeintlich gut klingende Formulierungen können sich als Geheimcodes herausstellen, die sich negativ auf Ihre Bewerbung auswirken. Nach Erhalt des Arbeitszeugnisses ist es daher ratsam, das Arbeitszeugnis durch eine fachkundige Person prüfen zu lassen und eventuell eine Korrektur vom Aussteller anzufordern. Wenn du noch kein Arbeitszeugnis erhalten hast, kannst du deiner Bewerbung auch ein Zwischenzeugnis beilegen.

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