Arbeitszeugnis: ein guter Schluss(satz)?


Das Arbeitszeugnis liefert nicht nur einen Überblick deiner Tätigkeiten, es bewertet auch deine Persönlichkeit und dein Verhalten. Wichtig ist „Lesen zwischen den Zeilen“. Vermeintlich unwichtige Abschnitte können das Arbeitszeugnis deutlich abwerten. Das gilt auch für den eigentlich formalen Abschluss deines Arbeitszeugnisses. Was aber ist ein guter oder was ein „schlechter“ Abschlusssatz?

Arbeitszeugnis: ein guter Schluss(satz)?

Mit der Schlussklausel wird die Gesamtbewertung des Mitarbeiters noch einmal zusammengefasst. Schlechte Abschlusssätze können dein Arbeitszeugnis deutlich abwerten und hinterlassen einen schlechten Beigeschmack. Ein eigentlich sehr positiv formuliertes Arbeitszeugnis, kann mit einem ungünstigen Abschluss komplett in das Gegenteil verkehrt werden. Um festzustellen, was ein guter Abschluss ist, müssen wir wissen, was eigentlich in die Schlussformel gehört.

Frau Jane Doe verlässt uns auf eigenen Wunsch, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu widmen. Wir bedauern es außerordentlich, eine solch ausgezeichnete und engagiert arbeitende Mitarbeiterin zu verlieren. Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Wie aus dem Beispiel zu erkennen ist, wird das Arbeitszeugnis mit einer Schlussklausel aus zwei oder drei Abschlusssätzen beendet. Der Abschluss enthält (idealerweise) folgende Inhalte:

  1. Der Grund für das Ausscheiden wird genannt.
  2. Der Arbeitgeber bedankt sich für die geleistete Arbeit.
  3. Der Arbeitgeber äußert sein Bedauern zum Ausscheiden des Mitarbeiters.
  4. Der Arbeitgeber wünscht dem Mitarbeiter alles Gute für die berufliche Zukunft.

Der Arbeitgeber spricht dem Mitarbeiter zum Abschluss des Arbeitszeugnisses seinen Dank, Bedauern und Zukunftswünsche aus. Die Abschlussformel vervollständigt damit ein gutes Arbeitszeugnis. Es gibt aber auch Arbeitszeugnisse, die keinen Schlusssatz enthalten. Dem solltest du grundsätzlich skeptisch entgegenstehen. Es ist nämlich durchaus ein gängiges Mittel, dass ein fehlender Abschluss auf Probleme im Arbeitsverhältnis hinweist.

1. Kündigungsgrund

Warum und von wem wurde das Arbeitsverhältnis beendet? Es gibt verschiedene Gründe:

  • Eigenkündigung durch den Mitarbeiter
  • Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Vertragsende aufgrund einer Befristung
  • Kündigung im beiderseitigen Einvernehmen durch Aufhebungsvertrag

Die Eigenkündigung ist positiv zu werten, zumindest sofern der Mitarbeiter eine weitere Anstellung bereits in Aussicht hat.

Beispielformulierungen sind:

Frau Doe verlässt uns auf eigenen Wunsch.

oder etwas ausführlicher

Frau Doe verlässt uns auf eigenen Wunsch, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu widmen.

Kündigungen, die vom Arbeitgeber ausgegangen sind, können ebenfalls verschiedene Gründe haben, von der betriebsbedingten Kündigung bis zur fristlosen Kündigung.

Die betriebsbedingte Kündigung ist eher positiv zu werten, schließlich liegen die Gründe im Unternehmen selbst. Die fristlose Kündigung ist dagegen ein Alarmsignal für den neuen Arbeitgeber, wird sie doch aus schwerwiegenden Gründen durchgeführt. Eine fristlose Kündigung ist durch das Wort „trennen“ oder ein krummes Austrittsdatum zu erkennen.

Beispiel Kündigung befristeter Arbeitsvertrag:

Frau Jane Doe verlässt uns aus betriebsbedingten Gründen.

Das Wort „fristlose Kündigung“ sollte im Arbeitszeugnis keinesfalls erwähnt werden, das ist auch rechtlich nicht zulässig.

Eine Kündigung im beiderseitigen Einvernehmen ist ebenfalls negativ zu werten, denn schließlich geht die Kündigung auch hier oft vom Arbeitgeber aus. Vielleicht kannst du besser dahingehend verhandeln, dass der Austritt von deiner Seite gewünscht ist? Mehr dazu in unserem Beitrag zum Aufhebungsvertrag.

Kündigungsgrund – rein oder raus?

Ein „positiver Austrittsgrund“ sollte immer in der Schlussformel aufgeführt werden. Das Weglassen des Kündigungsgrundes ist dagegen ein Drahtseilakt. Schließlich wird der Arbeitgeber darüber spekulieren, warum diese Information nicht im Arbeitszeugnis zu finden ist. Steckt eventuell eine fristlose Kündigung dahinter?

Du, als Mitarbeiter, hast aber auch einen rechtlichen Anspruch darauf, dass der wahre Kündigungsgrund genannt wird.

Mehr zur Kündigung im Arbeitszeugnis

2. Dankes-Bedauern-Formel

Dem Kündigungsgrund folgt die „Dankes-Bedauern-Formel“. Wie der Name sagt, bedankt sich das Unternehmen beim Mitarbeiter über die geleistete Arbeit und äußert sein Bedauern über den Ausstieg. Damit zeigt der Arbeitgeber Respekt und Wertschätzung. Die Formulierung kann mit Adjektiven weiter positiv verstärkt werden.

Vergleiche diese Formulierungen:

Wir bedauern ihr Ausscheiden.

vs.

Wir bedauern es außerordentlich, eine solch ausgezeichnete und engagiert arbeitende Mitarbeiterin zu verlieren.

Welche Formulierung macht auf dich einen besseren Eindruck?

Das Weglassen der Dankes-Bedauern-Formel führt zu einer Abwertung deines Arbeitszeugnisses. Bedauert das Unternehmen den Ausstieg des Mitarbeiters etwa nicht? Welche Gründe könnten dafür vorliegen?

3. Zukunftswünsche

Der Bedauern-Dankes-Formel schließt ein Satz an, in dem der Arbeitgeber dem Mitarbeiter seine Glückwünsche für die berufliche Zukunft mit auf den Weg gibt.

Wir wünschen Frau Doe für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Viel Wert sollte auf das Wort „weiterhin“ gelegt werden. Durch „weiterhin“ wird zum Ausdruck gebracht, dass der Mitarbeiter auch während des Beschäftigungszeitraums erfolgreich war.

Diese unscheinbaren Zusätze machen den Unterschied zwischen einer guten Formulierung und einer Abwertung. Von den Zusätzen „Glück“ und „Gesundheit“ sollte generell Abstand genommen werden!

Habe ich Anspruch auf einen guten Abschlusssatz?

Das Unternehmen darf dem Mitarbeiter mit dem Arbeitszeugnis keine Steine in den beruflichen Weg legen. Leider gibt es aber auch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abschlussklausel, auch nicht auf eine bestimmte Abschlussformulierung.

Selbst die Dankes-Bedauern-Formel, verbunden mit den Zukunftswünschen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Urteil vom 20.02.2001, 9 AZR 44/00 bestätigt.

Nur beim Ausstieg eines wirklich guten Mitarbeiters werden also alle Abschnitte im Abschluss zusammengeführt. Der Arbeitgeber erweitert mit der Schlussformel den gesetzlich vorgeschriebenen Teil des Arbeitszeugnisses und zeigt damit seine Wertschätzung. Besonders wertvolle Mitarbeiter werden sogar noch mit einem Wiedereinstellungsangebot (der Wiedereinstellungsaussage) belohnt.

Umgekehrt können Mitarbeiter aber auch verlangen, dass eine bestimmte Schlussformel aus dem Arbeitszeugnis entfernt wird, sofern sie dir nicht gefällt.

Wie du siehst, steht eine Bewertung nie für sich selbst allein, vielmehr sind alle Formulierungen in ihrer Gesamtheit zu betrachten.

Häufig entstammen schlechte Formulierungen auch durch Unwissenheit des Verfassers. Weise ihn also freundlich darauf hin und versucht gemeinsam, eine Lösung zu finden. Im letzten Schritt empfehlen wir dir die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Das Arbeitszeugnis ist schließlich ein essentieller Teil der Bewerbung.

Exkurs: Abschlussklausel im Zwischenzeugnis

Natürlich gibt es auch im Zwischenzeugnis eine Schlussformel. Da der Mitarbeiter weiter im Unternehmen verbleibt, weichen die Formulierungen aber vom Abschlusszeugnis ab. Statt dem Kündigungsgrund gibt es den Grund für die Ausstellung des Zwischenzeugnisses. In der Dankes-Bedauern-Formel freut sich das Unternehmen auf die weitere Zusammenarbeit.

Beispiel Abschluss im Zwischenzeugnis

Das Zwischenzeugnis wird aufgrund eines Vorgesetztenwechsels von Frau Doe ausgestellt. Wir bedanken uns für die bisher stets sehr gute Arbeit und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.

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