Hürden bei der Einleitung im Arbeitszeugnis


Bereits in der Einleitung erhält der Arbeitgeber einen Eindruck zur Qualität deines Arbeitszeugnisses. Erfahre, worauf du achten musst und welche Unterschiede es zum Zwischenzeugnis gibt. Natürlich findest du bei uns auch ein Muster für eine gelungene Einleitung im Arbeitszeugnis.

Hürden bei der Einleitung im Arbeitszeugnis

Was muss in die Einleitung?

Es gibt feste Vorgaben, welche Informationen in der Einleitung von einem Arbeitszeugnis zu stehen haben. Dazu gehören:

  • Angaben zum Mitarbeiter
  • Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses
  • Bezeichnung der Stelle

Unterschiede zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis gibt es nicht. Wesentliche Unterschiede zum Zwischenzeugnis haben wir dir hier zusammengestellt.

Die Angaben zum Mitarbeiter umfassen den Vor- und Familiennamen, gegebenenfalls unter Nennung des akademischen Titels. Du kannst zudem entscheiden, ob Geburtsdatum und Geburtsort aufgenommen werden sollen.

Die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestimmt sich daraus, wie lange das Arbeitsverhältnis laut Arbeitsvertrag – also rechtlich – bestand. Es ist dabei unerheblich, wie lange der Mitarbeiter tatsächlich im Unternehmen gearbeitet hat! Die Beschäftigungsdauer wird mit Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses angeben. Das Austrittsdatum sollte mit den üblichen Kündigungsfristen übereinstimmen. Ein krummes Datum, abweichend zum Monatsende, kann vom Leser als Hinweis auf eine fristlose Kündigung gewertet werden.

Sofern du ein zur Vollzeit abweichendes Arbeitszeitmodell wahrgenommen hast, wird auch das in der Einleitung vermerkt. So könnte die Einleitung bei einer Befristung mit dem Zusatz „… im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses …“ ergänzt werden.

Natürlich muss auch die Stellenbezeichnung bzw. der Name der Position genannt werden, die der Mitarbeiter im Unternehmen wahrgenommen hat. Auf die Angabe kann verzichtet werden, wenn der Mitarbeiter mehrere Positionen im Beschäftigungszeitraum wahrgenommen hat – es können aber auch alle Positionen mit „zunächst als … und ab dem … als …“ genannt werden. Im Regelfall wird nur die letzte Stellenbezeichnung aufgeführt. Weiterführende detaillierte Beschreibungen zur Tätigkeit erfolgen nicht.

Die Wohnanschrift des Mitarbeiters wird nicht aufgeführt. Es werden auch keine Wertungen über die Person durchgeführt – zumindest nicht offensichtlich! Durch bestimmte Formulierungen können dem zukünftigen Arbeitgeber nämlich versteckt Informationen mitgeteilt werden. Im Folgenden erklären wir dir einige Stolpersteine. Bitte prüfe dein Arbeitszeugnis darauf.

Stolperstein 1 – Passiv­formulierungen

Eine Einleitung sollte immer aktiv formuliert sein! Passivformulierungen kennzeichnen einen unselbständigen und zurückhaltenden Mitarbeiter mit fehlendem Engagement. Zudem distanziert sich der Arbeitgeber damit vom Mitarbeiter. Je passiver deine Einleitung also ist, umso negativer ist der Eindruck, der beim neuen Arbeitgeber über dich entsteht.

Wie schaut einen passive Einleitung aus? Hier zwei Beispiele:

Gern bescheinigen wir, dass Frau Katarina Mustermann, geboren am 12. Dezember 1978 in Dresden, vom 01.01.2010 bis zum 31.07.2018 bei uns in der Abteilung eCommerce als Software-Entwicklerin beschäftigt war.

Frau Katarina Mustermann, geboren am 12. Dezember 1978 in Dresden, wurde vom 01.01.2010 bis zum 31.07.2018 bei uns in der Abteilung eCommerce als Software-Entwicklerin eingesetzt.

Frau Katarina Mustermann, geboren am 12. Dezember 1978 in Dresden, war vom 01.01.2010 bis zum 31.07.2018 bei uns in der Abteilung eCommerce als Software-Entwicklerin tätig.

Frau Katarina Mustermann, geboren am 12. Dezember 1978 in Dresden, hat vom 10.01.2010 bis zum 31.07.2018 bei uns in der Abteilung eCommerce als Software-Entwicklerin gearbeitet.

Wie du siehst, wird hier nichts mehr „bestätigt“ oder „bescheinigt“.

Gegenüberstellung gängiger Aktivformulierungen mit passiver Variante

Aktiv-Formulierung Passiv-Formulierung
Sie war … tätig. Gern bescheinigen wir, dass …
Sie hat … gearbeitet. Sie wurde … eingesetzt.
Sie bearbeitete … Sie hatte … zu bearbeiten.
Sie beschäftigte sich … Sie war … beschäftigt.

Stolperstein 2 – unvollständiger Name

Hier ein Negativbeispiel mit fehlendem Vornamen:

Frau Mustermann, geboren am 12. Dezember 1978 in Dresden, hat vom 01.01.2010 bis zum 31.07.2018 bei uns in der Abteilung eCommerce als Software-Entwicklerin gearbeitet.

Die Einleitung muss den vollständigen Namen des Mitarbeiters mit Vor- und Zunamen enthalten. Wird der Vorname nicht genannt und durch die Anrede ersetzt, kann das negativ gewertet werden. War der Mitarbeiter eventuell so unscheinbar, dass der Vorgesetzte nicht mal seinen Vornamen kannte?

Besser ist also diese Formulierung:

strong>Frau Katarina Mustermann, geboren am 12. Dezember 1978 in Dresden, hat vom 01.01.2010 bis zum 31.07.2018 bei uns in der Abteilung eCommerce als Software-Entwicklerin gearbeitet.

Stolperstein 3 – Unter­brechungen im Arbeits­verhältnis

Beispiel:

Frau Katarina Mustermann, geboren am 12. Dezember 1978 in Dresden, hat vom 01.01.2010 bis zum 31.07.2018 bei uns in der Abteilung eCommerce als Software-Entwicklerin gearbeitet. Von 02.2014 bis 04.2015 war das Arbeitsverhältnis wegen #Grund für die Unterbrechung# unterbrochen.

Wichtig ist hier der Grund für die Unterbrechung. Externe Fort- und Weiterbildungen oder Elternzeiten sind bedenkenlos. Hinterfragt sollten dagegen Unterbrechungen aufgrund von Krankheiten. Kann beim Arbeitgeber dadurch der Eindruck entstehen, dass du in deiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt bist? Ist mit weiteren Ausfallzeiten zu rechnen?

Stolperstein 4 – Fehlzeiten

Beispiel:

Frau Katarina Mustermann, geboren am 12. Dezember 1978 in Dresden, hat vom 01.01.2010 bis zum 31.07.2018 bei uns in der Abteilung eCommerce als Software-Entwicklerin gearbeitet. Von 02.2014 bis 04.2015 ruhte das Arbeitsverhältnis wegen #Grund für die Fehlzeiten#.

Die Formulierung ist sehr ähnlich zur Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses im Beispiel zuvor! Allerdings können Fehlzeiten auf rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber hindeuten. Sollte das Arbeitsverhältnis also auch in deinem Arbeitszeugnis für eine Zeit „geruht“ haben, bitte deinen Vorgesetzten, auf die Passage zu verzichten.

Von ungenauen Formulierungen, wie

… gehörte unserem Unternehmen vom 01.01.2010 bis zum 31.07.2018 an.

ist ebenso abzuraten. Auch das kann auf Fehlzeiten hindeuten.

Muster für die gelungene Einleitung im Arbeitszeugnis

Eine gute Einleitung erfolgt nach diesem Muster:

Herr/Frau #Titel# #Vorname Name#, geboren am #Geburtsdatum# in #Geburtsort#, war vom #Eintrittstermin# bis zum #Austrittstermin# bei uns als #Stellenbezeichnung# tätig.

Muster Arbeitszeugnis

Unterschiede zwischen Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis

Der wesentliche Unterschied zwischen Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis ist das fehlende Austrittsdatum. Hierfür hat sich in Zwischenzeugnissen die „ist seit“-Formulierung etabliert.

Beispiel:

Frau Katarina Mustermann, geboren am 12. Dezember 1978 in Dresden, ist seit dem 01.01.2010 bei uns in der Abteilung eCommerce als Software-Entwicklerin tätig.

Weitere Unterschiede zwischen Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis gibt es nicht.

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