Arbeitszeugnis Verkäuferin im Einzelhandel


Verkäuferin im Einzelhandel

Arbeitszeugnisse

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Zu ihren Aufgaben als Verkäuferin zählten unter anderem:

  • die individuelle, typgerechte Verkaufsberatung
  • Warenannahme
  • Warenpräsentation
  • Verkaufsabrechnung (Kasse)
  • Warenverteilung
  • Absatzkontrolle
  • Zuordnen neuer Ware

Frau *** verfügte über eine gute Auffasssungsgabe und hat sich schnell und sicher in ihr Aufgabengebiet eingearbeitet. Sie hat mit großem Interesse und Engagement ihre Aufgaben erledigt. Sie übernahm stets selbstständig zusätzliche Aufgaben und war stets umsichtig.

Im Umgang mit Kunden zeigte Frau *** Serviceorientierung. Sie war den Kunden gegenüber aufmerksam und zuvorkommend. Durch ihre freundliche und engagierte Art verliefen die Verkaufsgespräche erfolgreich und sie erzielte überwiegend gute Verkaufsergebnisse. Frau *** erledigte ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

Wir lernten Frau *** als eine hilfsbereite Mitarbeiterin kennen, die von ihren Kolegen sehr geschätzt wurde. Sie war stets korrekt, ehrlich und pünktlich. Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stes einwandfrei.

Frau *** verlässt unser Unternehmen am ** auf eigenen Wunsch.

Wir danken Frau *** für die in unserem Unternehmen geleistet Arbeit und wünsche ihr für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg aufihrem weiteren Berufs- und Lebensweg.

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4 Kommentare

Kommentar vom 22.11.2023:

Das Zeugnis lässt wichtige Begriffe vermissen, zeigt aber negative Aspekte auf.
In der Gesamtbewertung die Note 4-5
Es fehlen die Anerkennung der Leistung durch das Unternehmen. Herabwürdigung der Leistung. Sie wurde nur von Kollegen, nicht aber von Kunden und Vorgesetzen geschätzt. Hat sie sich nur mit den Kolleginnen beschäftigt?
In der Schlußklausel fehlen das Bedauern und "weiterhin" viel Erfolg. So wie es im Zeugnis steht ist man froh über den Fortgang und wünscht dem neuen Arbeitgeber, dass sie wenigstens dort Erfolg hat.

Kommentar vom 19.10.2016:

Kein gutes Zeugnis, Punkte wurden bereits aufgezählt.

Kommentar vom 29.07.2015:

Dies ist kein "gutes" Zeugnis, es geht eher in Richtung 3-4!

"Frau *** erledigte ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit" = befriedigend
"sie erzielte überwiegend gute Verkaufsergebnisse" = nicht stets gut, sondern nur überwiegend --> ebenfalls befriedigend
"Im Umgang mit Kunden zeigte Frau *** Serviceorientierung" = das klingt sogar nur nach ausreichend
"Sie war den Kunden gegenüber aufmerksam und zuvorkommend." = Auch das klingt nach Minimalanforderung.

Es fehlt, was die Mitarbeiterin besonders gut konnte.

Die anderen negativen Punkte stehen ja schon im anderen Kommentar.

Kommentar vom 01.05.2014:

Das ist ein gutes Arbeitszeugnis.

Negative Punkte sind:
- im Abschlusssatz kein Bedauern zum Ausscheiden des Mitarbeiters
- im Abschkusssatz kein "und weiterhin viel Erfolg"
- die drei Begriffe "ehrlich, pünktlich, fleißig" gehören eigentlich zusammen; fleißig fehlt hier, daher nehme ich an, dass es daran gefehlt hat?

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