Arbeitszeugnis anfordern - das solltest du beachten


Erfahre, wie du von deinem Arbeitgeber ein einfaches Arbeitszeugnis oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anforderst - mit zwei Musterschreiben als Vorlage. Zudem erklären wir, welche Fristen für die Anforderung des Arbeitszeugnisses zu beachten sind und was du tun kannst, wenn der Arbeitgeber die Ausstellung verweigert.

Arbeitszeugnis anfordern - das solltest du beachten

Du – als Arbeitnehmer – hast in Deutschland mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 630.

BGB § 630 Pflicht zur Zeugniserteilung
Mit Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.

Quelle: Gesetze im Internet

Der Anspruch gilt unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis. Praktikanten und Auszubildende sowie Festangestellte können von ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis anfordern. Der Anspruch ist zudem unabhängig von der Arbeitszeit (Teilzeit oder Vollzeit) und auch davon, ob der Beschäftigung ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag zugrunde liegt. Der Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis allerdings erst auf Verlangen des Mitarbeiters ausstellen. Der Mitarbeiter fordert das Arbeitszeugnis aktiv vom Arbeitgeber ein.

Du kannst ein einfaches Arbeitszeugnis ODER ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen – für eine Zeugnisart musst du dich allerdings entscheiden. Habst du bereits ein einfaches Arbeitszeugnis angefordert und erhalten, ist damit der Zeugnisanspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erloschen.

Das einfache Arbeitszeugnis enthält Angaben zum Unternehmen, dem Mitarbeiter, die Dauer des Dienstverhältnisses sowie die Berufsbezeichnung. Zudem werden alle Tätigkeiten aufgezählt, die der Mitarbeiter während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses wahrgenommen hat. Das qualifizierte Arbeitszeugnis erweitert diese Angaben um eine Beurteilung der Leistungen und Kompetenzen des Mitarbeiters. Mehr dazu in den Fragen und Antworten zum Arbeitszeugnis.

Welche Fristen sind zu beachten?

Nun stellt sich die Frage, ob das Arbeitszeugnis zu jedem Zeitpunkt angefordert werden kann oder ob es zeitliche Fristen (sogenannte Ausschlussfristen) gibt. Bei den Ausschlussfristen muss zunächst nach der Art des angeforderten Zeugnisses unterschieden werden.

Einfaches Arbeitszeugnis anfordern: Frist

Das einfache Arbeitszeugnis stellt nur eine Tätigkeitsbeschreibung dar und kann solange verlangt werden, wie das Unternehmen über die Unterlagen zum Mitarbeiter verfügt.

Frist zum Anfordern eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Im Gegensatz dazu sind beim qualifizierten Arbeitszeugnis zeitliche Fristen zu beachten. Diese lassen sich nach Wichtigkeit aufteilen in:

  • arbeitsvertragliche Fristen
  • tarifvertragliche Fristen
  • gesetzliche Fristen
  • Urteile aus der Rechtsprechung

Vertragliche Fristen hebeln gesetzliche Fristen aus. Inhaltlich handelt es sich dabei meist um eine Verkürzung der Ausschlussfrist. Versäumst du diese Frist, ist der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis erloschen.

Arbeitsvertrag

Prüfe zunächst deinen Arbeitsvertrag auf entsprechende Klauseln. Ausschlussfristen haben oft folgendes Muster:

„Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, müssen innerhalb von vier Wochen nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung verfallen die Ansprüche.“

Der Passus aus dem Beispiel besagt, dass der Mitarbeiter nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis vier Wochen Zeit hat, das Arbeitszeugnis schriftlich einzufordern. Versäumt er das, hat er keinen Anspruch mehr auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.

Tarifvertrag

Wenn der Arbeitsvertrag keine Klauseln enthält, wird der Tarifvertrag überprüft. Leider liegt dir oft keine aktuelle Fassung vor. Informiere dich daher beim Personalrat, dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft. Diese Institutionen helfen dir bei Fragen oder im Zweifelsfall gern weiter.

Gesetzliche Fristen

§ 195 BGB „Regelmäßige Verjährungsfrist“ definiert eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Das Anrecht auf ein Arbeitszeugnis gilt also nach drei Jahren als verjährt. Die Verjährung beginnt nach § 199 BGB „Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist“ mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses entstanden ist.

Urteile aus der Rechtsprechung

Leider ist die gesetzliche Sachlage nicht ganz so eindeutig. Eine besondere Bedeutung steht nämlich den Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zu. Die gesetzliche Verjährungsfrist hat das Landesarbeitsgericht Hamm im Urteil vom 09.09.2000, Az.: 4 Sa 714/99 auf 1 Jahr verkürzt. Der Zeugnisanspruch gilt als verwirkt, wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb eines Jahres das Arbeitszeugnis verlangt hat.

Wann fordere ich mein Arbeitszeugnis nun an?

Wir empfehlen, das Arbeitszeugnis bereits VOR Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzufordern. Dein Eindruck auf den Vorgesetzten ist frisch, deine Qualifikationen bekannt und letztendlich hast du noch genug Einflussmöglichkeiten auf den Inhalt des Arbeitszeugnisses. Hast du das Unternehmen erst verlassen, kommst du an deinen Vorgesetzten nicht mehr so leicht heran. Zudem ist das Arbeitszeugnis oft für Bewerbungen im auslaufenden Dienstverhältnis notwendig.

Vorläufiges Arbeitszeugnis
Wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde, stehst du noch einige Zeit im Arbeitsverhältnis. Du hast aber sofort Anspruch auf ein vorläufiges Arbeitszeugnis! Das vorläufige Arbeitszeugnis hat den gleichen Inhalt, wie das spätere Endzeugnis und ist besonders für Bewerbungen wichtig. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Inhalt unverändert in das Arbeitszeugnis übernommen. Abweichungen ergeben sich nur dann, wenn du zwischenzeitlich neue Aufgaben wahrgenommen hast oder sich neue Situationen ergeben haben.

Muster-Brief 1: Arbeitszeugnis in der Kündigung anfordern

Wenn du eine Eigenkündigung aussprichst, empfehlen wir, dass Arbeitszeugnis gleich mit der Kündigung anzufordern.

Den Musterbrief kannst du in unserem Online-Editor lesen und bearbeiten. Wenn du die Bearbeitung abgeschlossen hast, klicke bitte auf „Drucken“.

Hinweise zum Online-Editor
Unser Online-Editor ist kostenfrei nutzbar. Klicke in die Abschnitte, um Informationen einzugeben. Über den Drucken-Button erzeugst du eine PDF-Datei, die du herunterladen oder ausdrucken kannst. Über „Speichern“ kannst du den aktuellen Bearbeitungsstand in einer Backup-Datei speichern, die jederzeit über den Laden-Button wieder in den Online-Editor eingespielt werden kann. Deine eingegebenen Daten werden bei uns nicht gespeichert und auch nicht an Dritte weitergegeben.


Muster-Brief 2: Arbeitszeugnis separat anfordern

Wenn du dein Arbeitszeugnis nicht über die Eigenkündigung angefordert hast, dann solltest du deinen Anspruch über ein separates Schreiben äußern. Ist das Beschäftigungsverhältnis bereits beendet, dann bietet sich das Setzen einer zeitlichen Frist an. Trage als Frist das Tagesdatum des Schreibens zuzüglich 2 Wochen ein.

Muster-Brief 2 als Word

Max Mustermann

Musterstraße 12

01099 Musterort

Telefon: 01235 4567889

Mail: max.mustermann@provider.de

Muster GmbH

An Waldallee

01011 Marseburg

Musterhausen, 30.06.2017

Bitte um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Arbeitsverhältnis bei Ihnen ist seit dem xx.xx.xxxx beendet. Daher bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses über mein Dienstverhältnis bei Ihnen.

Als Anlage finden Sie eine Aufstellung meiner ausgeübten Tätigkeiten, Aufgaben und Verantwortungsbereiche.

Da ich das Arbeitszeugnis dringend benötige, bitte ich um kurzfristige Ausstellung bis zum XX.XX.XXXX.

Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Was kann ich tun, wenn ich trotz Anforderung kein Arbeitszeugnis erhalte?

Mahne in diesem Fall den Arbeitgeber zunächst schriftlich ab. Die Abmahnung ist ein Schreiben analog des obigen Musterschreibens „Arbeitszeugnis separat anfordern“. Fordere den Arbeitgeber darin wiederholt auf, ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Es bietet sich an, dem Schreiben einen eigenen Entwurf für das Arbeitszeugnis beizulegen. Das mindert den Aufwand beim Arbeitgeber und bietet dir mehr Kontrolle über den Inhalt. Setze dem Unternehmen nochmals eine Frist von zwei Wochen ab Zugang des Mahnschreibens.

In besonderen Härtefällen kannst du auch ankündigen, den Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses nach Ablauf der Frist gerichtlich einzuklagen. Lass das Mahnschreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein zustellen.

Der Arbeitgeber weigert sich weiterhin, mir ein Arbeitszeugnis auszustellen

Wenn deiner Bitte nach Ablauf der Frist immer noch nicht nachgekommen wurde, kannst du den Anspruch vor dem Arbeitsgericht mit einer Zeugnisklage geltend machen. Ein Rechtspfleger hilft dir bei der Formulierung der Klage oder du wendest dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Erfolgsfall wird der Arbeitgeber dazu verurteilt, dir ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.

Hinweis: Recht auf Schadenersatz
Wenn der Arbeitgeber die Ausstellung des Arbeitszeugnisses ablehnt, das Zeugnis verspätet ausstellt, der Inhalt nicht korrekt ist oder eine berechtigte Korrektur abgelehnt wurde UND dir dadurch ein Schaden entstanden ist, kannst du Schadenersatz verlangen. Der Schaden resultiert meist aus dem Verdienstausfall, wenn du infolge des fehlenden Arbeitszeugnisses keine Anstellung gefunden oder eine Stelle mit schlechteren Rahmenbedingungen wahrgenommen hast. Die Beweislast für den entstandenen Schaden liegt allerdings bei dir, als Arbeitnehmer.

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