Zwischenzeugnis - Muster und Tipps zu Inhalt und Aufbau


235 Zwischenzeugnisse

Finde im Folgenden Zwischenzeugnisse für verschiedenste Berufe und Branchen. Die aufgeführten Zwischenzeugnisse wurden von unseren Besucher eingestellt, mit der Bitte um eine inhaltliche Bewertung. Klicke in der Liste auf das Vorschau-Bild oder den Namen des Zeugnisses, um weitere Informationen abzurufen. In der Detailansicht kannst du dir das Zwischenzeugnis anzeigen oder als Datei herunterladen. Zudem hast du dort die Möglichkeit, das Zeugnis inhaltlich zu bewerten und zu kommentieren. Gern kannst du auf Karriere-Jet.de auch dein eigenes Zwischenzeugnis veröffentlichen und so von den Bewertungen profitieren. Sollte ein Zeugnis gegen geltende Rechte verstoßen, so teile uns das bitte umgehend mit.

Am Seitenende haben wir für dich häufige Fragen und Antworten zum Zwischenzeugnis zusammengestellt - inklusive eines Mustertextes zur Anforderung des Zeugnisses von deinem Arbeitgeber!

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Antworten zum Zwischenzeugnis

Autor: Dipl.-Wirt.-Inf.
Beitrag aktualisiert: 12.02.2020
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Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis wird für den Mitarbeiter durch den Arbeitgeber ausgestellt. Darin dokumentiert der Arbeitgeber den beruflichen Werdegang des Mitarbeiters im Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum. Es ist identisch mit dem Arbeitszeugnis, mit der Ausnahme, dass ein Zwischenzeugnis nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraussetzt. Das Zeugnis wird während der Beschäftigung des Mitarbeiters erteilt. Für den Zeitraum des gesamten Arbeitsverhältnisses kann es also mehrere Zwischenzeugnisse geben – jedes für einen eigenen zeitlichen Abschnitt.

Analog zum Arbeitszeugnis hat das Zwischenzeugnis Urkundencharakter und verfügt über die zwei Ausprägungen „einfaches Zwischenzeugnis“ und „qualifiziertes Zwischenzeugnis“. Gegenüber dem einfachen Zwischenzeugnis verfügt das qualifizierte Zwischenzeugnis über eine Bewertung der Leistungen und der sozialen Kompetenzen des Mitarbeiters.

Wie wichtig ist ein Zwischenzeugnis?

Das Zwischenzeugnis hat im Grunde zwei Bedeutungen. Zum einen hat es direkte Auswirkungen auf das Arbeitszeugnis. Die Bewertung im späteren Arbeitszeugnis darf nämlich in Inhalt und Wortlaut nicht grundlegend vom Zwischenzeugnis abweichen. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 16.10.2007, 9 AZR 248/07> entschieden. Gibt es dennoch gravierende Unterschiede, muss der Arbeitgeber eine gute Begründung für die Anpassung liefern. So kann es zum Beispiel sein, dass ihm erst nachträglich Umstände bekannt geworden sind, welche eine abweichende Bewertung rechtfertigen. Die Formulierungen zwischen Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis dürfen dagegen voneinander abweichen.

Mit einem Zwischenzeugnis können Sie sich also Ihre hervorragenden Leistungen für das spätere Arbeitszeugnis sichern.

Für den Fall, dass Sie sich während des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses anderweitig beruflich orientieren möchten, ist das Zwischenzeugnis häufig Teil der Bewerbungsunterlagen. Die darin enthaltenen Informationen und Bewertungen sind für einen potentiell neuen Arbeitgeber nämlich sehr wichtig, da ein Eindruck über die Arbeitsweise des Bewerbers vermittelt wird. Infolge dessen wird das Zwischenzeugnis bei Bewerbern gern als Anlage gesehen.

Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Ist der Arbeitgeber eigentlich verpflichtet, ein Zwischenzeugnis auszustellen? Ein Zwischenzeugnis wird ausgestellt, wenn Sie noch im Unternehmen beschäftigt sind. Es wird allerdings nicht automatisch erteilt, sondern Sie - als Mitarbeiter - müssen es von Ihrem Vorgesetzten explizit anfordern. Das tun Sie am besten schriftlich, damit Sie auch einen Nachweis darüber haben.

Es gibt keinen generellen Anspruch oder eine gesetzliche Regelung, die die Ausstellung des Zwischenzeugnisses garantiert. Abweichungen dazu können im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vermerkt sein. Prüfen Sie daher Ihre Vertragsunterlagen, ob der Arbeitgeber zur Ausstellung eines Zwischenzeugnisses verpflichtet wird.

Ist dem nicht der Fall sind die Urteile des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Sachverhalt interessant. So zum Beispiel im Urteil vom 21.01.1993, Az.: 6 AZR 171/92. Darin wurde entschieden, dass es triftige Gründe geben muss, die die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses erforderlich machen.

Triftige Gründe können sein:

  • Bewerbung auf eine neue Stelle
  • Vorlage bei Behörden und Gerichten
  • Betriebsänderungen (Firmenübernahme, Insolvenz usw.)
  • Vorlage zur Stellung eines Kreditantrags
  • Persönliche Veränderungen beim Arbeitnehmer

Zu den persönlichen Veränderungen des Arbeitnehmers können die Versetzung/Beförderung, wichtige Fort- und Weiterbildungen oder längere Arbeitsunterbrechungen, wie durch Elternzeit oder Sabbatical, gehören. Zudem können die Veränderungen auch aus dem Wechsel des direkten Vorgesetzten resultieren.

In all diesen Fällen können Sie von Ihrem Vorgesetzten ein Zwischenzeugnis anfordern. Sollte der Vorgesetzte Ihre Bitte ablehnen, haben Sie gute Erfolgschancen, Ihren Anspruch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.

Wir empfehlen Ihnen, davon Gebrauch zu machen. Auch wenn zum aktuellen Zeitpunkt alles glattläuft, kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und dem Vorgesetzten, wird das bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses im Vordergrund stehen und Ihre ansonsten guten Leistungen schmälern. Zudem kennt bei einer Versetzung Ihr neuer Vorgesetzter natürlich nicht ihre Erfolge aus früheren Tätigkeiten. Bemühen Sie sich also um die Dokumentation der guten Leistungen!

Wie fordere ich ein Zwischenzeugnis geschickt an?

Natürlich muss der Mitarbeiter immer damit rechnen, dass die Bitte um ein Zwischenzeugnis ein Signal an den Vorgesetzten sendet, dass Sie sich woanders bewerben. Dieser stille Vorwurf kann das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Vorgesetzten nachhaltig belasten.

Der Schlüsselpunkt, um diesem Problem aus dem Wege zu gehen, ist die Wahl des richtigen Zeitpunkts. Nutzen Sie unverfängliche Anlässe für Ihre Anfrage! Der Zeitraum zwischen den Zwischenzeugnissen sollte beispielsweise 4 Jahre nicht übersteigen. Wenn das letzte Zwischenzeugnis länger zurück liegt, ist das ein guter Anlass für die Bitte, „Ihre guten Leistungen in einem Zwischenzeugnis zu dokumentieren“.

Zwischenzeugnis anfordern: Musterschreiben

Wie erwähnt, fordern Sie das Zwischenzeugnis am besten schriftlich an. Anbei ein Beispieltext, den Sie als Vorlage nutzen können.

Max Mustermann
Musterstraße 45
01012 Dresden
Tel. 0351 789022234



Firma XY
Personalabteilung
Alenweg 9-11
01012 Dresden


Dresden, 12.05.2017

Anforderung qualifiziertes Zwischenzeugnis

Sehr geehrter Herr Muster,

nach nun vierjähriger Tätigkeit in der Abteilung Support unseres Unternehmens, möchte ich mich bei Ihnen über die Möglichkeit erkundigen, meinen Werdegang und meine Leistung im Rahmen eines qualifizierten Zwischenzeugnisses zu dokumentieren.

Mein Verantwortungsbereich im genannten Zeitraum umfasste:

  • Telefonische Ferndiagnose und Problemlösung mit dem Kunden
  • Aufbereitung der Fehleranalyse für die Entwickler
  • Zusammenarbeit mit unserer Filiale in den USA
  • Außendiensteinsätze

Gern möchte ich ein gemeinsames Gespräch vorschlagen, um über meine Leistungen während der letzten vier Jahre zu sprechen und mir damit die Möglichkeit zu geben, mich selbst zu verbessern und eventuelle Fehler herauszufinden.

Auf Ihre Rückmeldung freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Abbildung: Muster für ein Zwischenzeugnis

Gibt es Unterschiede zum Arbeitszeugnis?

Zwischen einem Arbeitszeugnis und dem Zwischenzeugnis gibt es keine wesentlichen Unterschiede in Aufbau oder Inhalt. Geringe Abweichungen gibt es bei der Wahl der Überschrift und dem Abschluss.

Auch hier ist zwischen der einfachen und der qualifizierten Variante zu unterscheiden. Es bleibt Ihnen überlassen, welche Art von Zeugnis Sie anfordern. Im Regelfall ist das qualifizierte Zwischenzeugnis die bessere Wahl.

Aufbau und Inhalt eines Zwischenzeugnisses

Das Zwischenzeugnis umfasst thematisch getrennte Abschnitte. Die Reihenfolge dieser Abschnitte sollte eingehalten werden.

  1. Absenderblock

    Das Zeugnis beginnt mit dem vollständigen Absenderblock. Darin sind der Name und die Anschrift des Unternehmens enthalten. Da es sich bei dem Zwischenzeugnis um eine Urkunde und keinen Brief handelt, gibt es keinen Adressblock mit Daten zum Mitarbeiter.

  2. Überschrift

    Das Zeugnis wird mit einer eindeutigen Überschrift, wie „Zwischenzeugnis“ oder „Zeugnis“, gekennzeichnet.

  3. Einleitung

    Die Einleitung umfasst einen Absatz mit folgenden Inhalten:

    • Daten zum Mitarbeiter mit Anrede, Name, Vorname sowie Geburtsdatum und Geburtsort
    • Stellenbezeichnung
    • Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses

    Ihre Wohnanschrift gehört nicht dazu, da es sich bei der Herkunft um kein personengebundenes Datum handelt.

    Mehr zur Einleitung
  4. Unternehmensbeschreibung

    Das Unternehmen wird beschrieben. Es wird die Art sowie das vorrangige Tätigkeitsfeld erläutert. Häufig finden sich auch Angaben zur Mitarbeiterzahl und der Größe des Unternehmens, mit Standorten, Produkten und Dienstleistungen.

  5. Aufgaben des Mitarbeiters

    Im Tätigkeitsprofil werden die Tätigkeiten, die der Mitarbeiter in dem Zeitraum wahrgenommen hat, genannt. Das kann in stichpunktform oder auch als Fließtext geschehen.

    Es liegt in Ihrem Interesse, dass die Aufstellung der Aufgaben vollständig erfolgt.

    Mehr zur Tätigkeitsbeschreibung
  6. Leistungsbewertung und Beurteilung zum Führungsverhalten

    Die Leistungsbewertung ist Teil des qualifizierten Zwischenzeugnisses.

    Folgende Aspekte werden bewertet:

    • Arbeitsweise
    • Leistungsbereitschaft
    • Befähigung zur Arbeit
    • Weiterbildungen und Fachwissen
    • besondere Arbeitserfolge
    • Führungsverhalten und Führungsleistung

    Nicht alle Punkte sind zwingend. Meist folgt eine zusammenfassende Beurteilung der Gesamtleistung.

    Beispiel: Er erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

  7. Bewertung der sozialen Kompetenzen

    Auch die Bewertung der sozialen Kompetenzen ist Teil des qualifizierten Zwischenzeugnisses. Dies umfasst das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen sowie Kunden und Geschäftspartnern. Darüber hinaus finden sich häufig Angaben zur Durchsetzungsfähigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Verantwortungsbewusstsein und zur Bereitschaft für Kompromisse. Selbstverständlichkeiten sollten nicht aufgeführt werden.

    Die Abschnitte 6 und 7 sind häufig schwer voneinander zu trennen, sodass sie auch in einem gemeinsamen Abschnitt zusammengeführt werden können.

  8. Abschluss

    Im besten Fall wird das Zwischenzeugnis mit einem Absatz beendet, in der Arbeitgeber dem Mitarbeiter für die bisher geleistete Arbeit dankt, verbunden mit der Freude über eine weitere positive Zusammenarbeit. Auch der Grund für die Ausstellung des Zwischenzeugnisses kann genannt werden.

    Beispiel

    Frau Mustermann erhält dieses Zwischenzeugnis aufgrund der Versetzung in die Abteilung Finanzen. Wir danken Ihr für die stets sehr guten Leistungen und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.


  9. Unterschrift und Daten zur Ausstellung

    Das Zeugnis endet mit der Angabe von Datum und Ort der Ausstellung, verbunden mit der Unterschrift des Vorgesetzten oder Weisungsbefugten. Die Unterschrift hat handschriftlich zu erfolgen. Die Position des Vorgesetzten sollte benannt sein.

Wie gut ist mein Zeugnis?

Leistungsbeurteilungen sind immer subjektiv. Von daher kommt es natürlich regelmäßig vor, dass die Meinung über die eigene Leistung zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber auseinandergeht. Um rechtlichen Schritten vorzubeugen, hat sich zwischen den Arbeitgebern eine gemeinsame Zeugnissprache entwickelt. Darin wird über in einer Art Geheimsprache über die wahre Leistung des Mitarbeiters informiert. Die wirkliche Bewertung ist nicht immer offensichtlich, jede Formulierung kann aber von fachkundigen Personen in das Schulnotensystem - von „sehr gut“ bis „ungenügend“ – übersetzt werden.

So bedeutet zum Beispiel ein Abschluss, in dem mitgeteilt wird, dass das Zwischenzeugnis dem Mitarbeiter „auf eigenen Wunsch“ ausgestellt wurde, dass der Arbeitnehmer sich anderweitig bewirbt. Das lässt wiederum auf Schwierigkeiten am derzeitigen Arbeitsplatz schließen.

Wie Sie sehen, gehört einige Übung und Erfahrung dazu, die Formulierungen im Zwischenzeugnis richtig zu deuten. Wir empfehlen Ihnen daher, sobald Sie Ihr Zwischenzeugnis erhalten haben, sich an einen fachlichen Ansprechpartner, wie einen Anwalt für Arbeitsrecht, zu wenden und das Zeugnis prüfen zu lassen. Alternativ haben Sie bei uns – auf Karriere-Jet.de - die Möglichkeit, Ihr Zwischenzeugnis zu veröffentlichen und bewerten zu lassen. Der Service ist kostenfrei.

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