Bürokraft
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2 Kommentare zur Bewerbung
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Kommentar vom 19.09.2011:
Der Briefkopf sollte sämtliche Angaben enthalten (und nicht verteilt auf Kopf- und Fußzeile. Also auch die Tel.-Nrn. und die Email-Adresse. Diese bitte korrekt nach DIN 5008. Die Telefonnummern mit Vorwahl werden nicht mehr gegliedert. Auch die Klammern um die Vorwahlnummer fallen weg. Sie wird nur noch durch einen Leerschritt von der restlichen Telefon-Nummer abgesetzt.
Die Fußzeile enthält die Geschäftsangaben (Normbriefbogen DIN 676). Es empfiehlt sich den gesamten Brief nach dieser DIN zu überprüfen.
Wenn im Anschriftenfeld der Ansprechpartner genannt wird (man sollte ihn im Falle einer Bewerbung IMMER recherchieren, wenn nicht bereits bekannt), warum wird er dann im Brief nicht mit seinem Namen angesprochen?
Nach Zeilenumbruch muss eine Leerzeile folgen. Es fehlt der Bezug von der Ausbildung als Sozialbetreuerin zur Bewerbung als Sekretärin oder Bürokraft. Warum nicht in der Aufklärung über diesen Sprung gleich mit einer oder mehreren Kompetenzen aufwarten? Warum "dieser Beruf" schreiben, wenn er einen Namen hat?
"Einstellung bei der Fa." ist nicht der optimale Ausdruck. Es war doch wohl eher die Tätigkeit dort, oder?
Beachten Sie: Das Wort Anlage/n wird nie unterstrichen (enthält auch keinen Doppelpunkt), kann durch Fettdruck hervorgehoben werden. Vor dem Wort Anlage schalen Sie 4 x, das bedeutet 3 Leerzeilen (nicht 4).
Zwischen MfG und Ihrer maschinellen Unterschriftswiederholung ist der Raum sehr knapp. 3 Leerzeilen haben sich als praktikabel und ausreichend erwiesen. Denken Sie an die Aussagekraft Ihrer Handschrift. Fällt sie tatsächlich so winzig aus, üben Sie sie großzügiger.
Viel Erfolg bei Ihrer nächsten Bewerbung! Verstecken Sie Ihre Talente nicht hinter Bewerbungsfloskeln.
Kommentar vom 18.09.2011:
Warum ist die Absenderadresse denn doppelt angegeben? 1x als der Einzeiler über der Empfängeradresse reicht doch aus.
Als zweite Zeile kann man dann die Stellenanzeige erwähnen. In die Anrede muss eine Person rein. Die allgemeine Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren" darf nur im Notfall eingesetzt werden.
Dies wirft zwei Fragen auf:
1. Sind Sie aktuell auch als Sozialbetreuerin angestellt?
2. Wenn das für Sie das Richtige ist, warum bewerben Sie sich als Bürokraft und nicht als Sozialbetreuerin?
Ach, sind Sie aktuell in Elternzeit?
Schön und gut, aber nochmal: warum bewerben Sie sich nicht als Sozialbetreuerin? Warum sind Sie nichtmehr bei Ihrer alten Firma?