Arbeitszeugnis Fachinformatiker Systemintegration


Fachinformatiker Systemintegration

Arbeitszeugnisse

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Herr xxx, geb. am xxx, war vom xx.xx.2008 bis zum xx.02.2013 bei uns beschäftigt. Die Beschäftigung erfolgte zunächst vom xx.xx.2008 bis zum xx.xx.2009 in einer Einstiegsqualifizierung (EQJ). Vom xx.xx.2009 bis zum xx.xx.2012 absolvierte er die Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration. Nach der Ausbildung wurde er ab dem xx.xx.2012 direkt in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

Arbeitsgebiete:

  • Installation von Hard- und Software,
  • Servicearbeiten, Schulungen und Projektarbeiten,
  • Support für die Warenwirtschaft xxx.

Herr xxx zeigte bereits bei seiner Einstiegsqualifizierung eine gute Eignung zum Beruf des Fachinformatikers und wurde deshalb auch in ein Ausbildungsverhältnis übernommen, das er mit Bestehen der Prüfung vor der IHK abgeschlossen hat. Bereits in der Ausbildung konnte Herr xxx maßgebliche Arbeitsbereiche im Kundensupport und bei Installationen vor Ort beim Kunden eigenständig übernehmen. Er war ein gut qualifizierter Mitarbeiter, der über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse verfügte. Seine rasche Auffassungsgabe befähigte ihn, auch schwierige Problemstellungen sofort und präzise zu analysieren. Er setzte sich stets zum Wohle des Unternehmens ein, agierte professionell, umsichtig und verantwortungsbewusst. Er war jederzeit ein sehr aufrichtiger und integrer Mitarbeiter. Seine Arbeitsergebnisse auch bei anspruchsvollen Aufgaben, waren überzeugend.

Das Arbeitsverhältnis wurde am xx.xx.2013 mit der Integration der gesamten Firma xxx in die xxx beendet, wobei alle Mitarbeiter übernommen wurden. Wir bedanken uns für die erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

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2 Kommentare

Kommentar vom 11.10.2017:

Das Zeugnis ist miserabel.
"Herr xxx zeigte bereits bei seiner Einstiegsqualifizierung eine gute Eignung zum Beruf des Fachinformatikers und wurde deshalb auch in ein Ausbildungsverhältnis übernommen, das er mit Bestehen der Prüfung vor der IHK abgeschlossen hat" - hat sich gut verkauft und wurde deshalb genommen. Hat auch die Prüfung geschafft - aber kein Wort gut, sehr gut, hervorragend - also gerade so.

"Seine rasche Auffassungsgabe befähigte ihn, auch schwierige Problemstellungen sofort und präzise zu analysieren" - D.h. er hat zu allem was zu sagen, kann aber nix zur Lösung beitragen.

"Er war jederzeit ein sehr aufrichtiger und integrer Mitarbeiter" - also ein unzuverlässiger Lügenbold. Sowas erwähnt man nur, wenn es negativ gemeint ist.

"Das Arbeitsverhältnis wurde am xx.xx.2013 mit der Integration der gesamten Firma xxx in die xxx beendet, wobei alle Mitarbeiter übernommen wurden" - d.h. alle wurden übernommen, er aber nicht: lieber Finger weg.

Meiner Meinung nach ein ziemlich übles Zeugnis. Nicht ein Wort zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden - das heißt schon was - zumal er ja bei Kunden im Einsatz war. Also möglicherweise ein unbequemer Querulant - oder schwer zu führen - stur, eigensinnig, undiszipliniert, vielleicht auch frech oder unhöflich. Wenn das fehlt steckt da ne Menge dahinter.

Oder der Schreiber des Zeugnisses hats "gut" gemeint aber hatte keine Ahnung. Bei diesem Zeugnis würde das sofort auf dem Stapel "aussortiert" landen. Sorry, ist aber leider so.

Kommentar vom 20.01.2015:

Installation von Hard- und Software,
Servicearbeiten, Schulungen und Projektarbeiten,
Support für die Warenwirtschaft xxx.

Die Auflistung der Aufgaben könnte detaillierter ausfallen. Das hier ist alles und garnichts.

Seine Arbeitsergebnisse auch bei anspruchsvollen Aufgaben, waren überzeugend.

Hier fehlt mir das Wort stets, was besagt, dass es immer so war.

Das Arbeitsverhältnis wurde am xx.xx.2013 mit der Integration der gesamten Firma xxx in die xxx beendet, wobei alle Mitarbeiter übernommen wurden.

Das verstehe ich nicht. Es wurden alle Mitarbeiter, also auch du, übernommen? Wer hat gekündigt? Warum wurde das Arbeitsverhältnis beendet?

Der Ausdruck des Bedauerns über den Ausstieg des Arbeitnehmers fehlt noch.

Ungeachtet dessen ordne ich das Arbeitszeugnis bei einem "gut" ein.

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