Arbeitszeugnis Zahnmedizinische Fachangestellte


Zahnmedizinische Fachangestellte

Arbeitszeugnisse

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Frau XY geborene XX am 02.10.19xx wohnhaft in 00000 Musterhausen Straße Z 12 übte vom 11.02.2013 bis 22.03.2017 die Tätigkeit einer zahnmedizinischen Fachangestellten in meiner Praxis aus. Zu den von ihr erfüllten Aufgaben gehörten insbesondere:

  • Vor- und Nachbereitung der Sprechstunde 
  • Stuhlassistenz und Dokumentation 
  • Durchführung und Dokumentation der Desinfektion und Sterilisation 
  • Anfertigung von Röntgenaufnahmen 
  • Materialbestellung 
  • Rezeptionsverwaltung 

Frau XY war eine motivierte Mitarbeiterin welche die ihr gesetzten Ziele realisierte. Sie war eine belastbare Mitarbeiterin, die auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen ihre Aufgaben bewältigte. Die Erledigung ihrer Aufgaben erfolgte mit Sorgfalt und Genauigkeit im Allgemeinen zu meiner vollen Zufriedenheit.

Ihre Freundlichkeit und Höflichkeit sowie ihr positiver Umgang mit Patienten machten sie zu einer anerkannten Mitarbeiterin im Team.

Ich danke Frau XY für ihre guten Leistungen und wünsche ihr für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

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Ein Kommentar

Kommentar vom 21.01.2017:

Frau XY war eine motivierte Mitarbeiterin welche die ihr gesetzten Ziele realisierte.

War das immer - also "stets" - der Fall? Damit gibt's immer eine Note weniger, wenn das Wort fehlt. Schließlich war das Gesagte nicht immer der Fall.

Die Erledigung ihrer Aufgaben erfolgte mit Sorgfalt und Genauigkeit im Allgemeinen zu meiner vollen Zufriedenheit.

Auch hier fehlt "stets" und noch dazu die Einschränkung auf "im Allgemeinen". Die Aufgaben wurden also nicht immer zur Zufriedenheit erfüllt. Schade.

Ihre Freundlichkeit und Höflichkeit sowie ihr positiver Umgang mit Patienten machten sie zu einer anerkannten Mitarbeiterin im Team.

Wie war denn das Verhältnis zu Vorgesetzten und Mitarbeitern? So eine richtige Aussage bekomme ich nicht dazu. Das Arbeitszeugnis ist damit für micht nicht vollständig.

Ich danke Frau XY für ihre guten Leistungen und wünsche ihr für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Die Aussage des Bedauerns über den Ausstieg fehlt noch. Wahrscheinlich gibt es kein Bedauern. Wurde Ihnen eigentlich gekündigt oder haben Sie gekündigt? Im Zweifelsfall wird das Negative angenommen.

Das Zeugnis bewerte ich eher mit mangelhaft.

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