Arbeitszeugnis Zahnmedizinische Fachangestellte


Zahnmedizinische Fachangestellte

Arbeitszeugnisse

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Frau......., geb.:......,

war vom 01.12.2014 bis zum 31.08.2016 als zahnmedizinische Fachangestellte in Vollzeit in unserer Praxis beschäftigt.

Unsere PRaxis bietet ein weites Behandlungsspektrum aus konsevierender und chirurgischer Zahnmedizin, sowie festsitzendem Zahnersatz.

Frau.... konnte somit in verschiedenen Bereichen tätig werden.

Zu Ihren Aufgaben gehörten:

  • Arbeiten mit einer EDV sowie die Behandlungsdokumentation
  • Rezeptionsdienst
  • Assistenz bei der Zahnärztlichen Behandlung
  • Assistenz bei der Zahnmedizinisch-chirurgischen Behandlung
  • Kenntnis der Röntgenaufnahmetechniken
  • Sterilisation und Desinfektion
  • Wartung des Instrumentariums und der Geräte
  • Überwachung des Materialbedarfs

Sie zeigte bei Ihrer Arbeit großen Fleiß und erledigte ihre Aufgaben mit vorzüglichem Interesse.

Auch unter den übrigen Mitarbeitern in der Praxis galt sie als zuverlässig.

Im Umgang mit Patienten war Sie sehr freundlich.

Im Umgang mit den Zahnärzten und Kolleginnen zeigte sie soziale Kompetenz.

In Ihrem Arbeitseinsatz war sie flexibel und zur Stelle, wenn "Not am Mann" war.

Bei der Assistenz in der zahnärztlichen Behandlung war sie aufmerksam und ging  bei den Arbeitsabläufen sehr gut zur Hand.

Auch bei der chirurgischen Assistenz entsprach sie den Anforderungen.

Sie erledigte die dem Berufsbild zur zahnmedizinischen Fachangstellten entsprechenden Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit.

Wir wünschen Ihr auf Ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.



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Ein Kommentar

Kommentar vom 26.10.2016:

Sie zeigte bei Ihrer Arbeit großen Fleiß und erledigte ihre Aufgaben mit vorzüglichem Interesse.

War das "stets" der Fall?

Auch unter den übrigen Mitarbeitern in der Praxis galt sie als zuverlässig.

Und auch fachlich kompetent?

Auch bei der chirurgischen Assistenz entsprach sie den Anforderungen.

Die Formulierung finde ich nicht so gut. Das man den Anforderungen entspricht, ist eher das Minimum. Darüber hinaus fehlt auch hier wieder, wie in vielen anderen Sätzen, das Wort "stets" der Abwandlungen davon. Damit zeigt man, das das Gesagte immer der Fall war.

Sie erledigte die dem Berufsbild zur zahnmedizinischen Fachangstellten entsprechenden Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ja, hier liegst du wohl irgendwo zwischen Schulnote 3 bis 4.

Wir wünschen Ihr auf Ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

Kein Ausdruck des Bedauerns über den Ausstieg des Arbeitnehmers. Kein Wunsch nach "weiterhin viel Erfolg". Keine Danksagungen. Hat Ihnen eigentlich das Unternehmen gekündigt? Bitte beachten -> Angabe des Kündigungsgrundes im Arbeitszeugnis

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