Steuerfachangestellte
Wir bestätigen Frau ..., geboren am ..., vom 01.09.2011 bis zum 30.11.2013 in unserer Kanzlei als Auszubildende zur Steuerfachangestellten tätig gewesen zu sein.
Die Schwerpunkte von Frau ... gestalteten sich wie folgt:
- Erstellung von Finanzbuchhaltungen
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen und Gewerbesteuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG
- Mandantenpflege und Mandantenkontakte
- Schriftverkehr mit Finanzämtern und anderen Behörden
Frau ... verfügt über ein umfassendes und gutes Fachwissen, das sie zur Bewältigung Ihrer Aufgaben sehr sicher und erfolgreich einsetzte.
Sie war sehr motiviert und zeigte ein hohes Maß an Initative und Leistungsbereitschaft.
Sie arbeitete sehr effizient, zielstrebig und sorgfältig und bewies ein gutes Organisationsgeschick.
Auch bei sehr hohem Arbeitsanfall erwies sich Frau ... als belastbare Mitarbeiterin und ging überlegt, ruhig und zielorientiert vor.
Sie lieferte stets qualitativ und quantitativ gute Ergebnisse.
Frau ... hat die Ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzen, Kollegen und Externen war stets einwandfrei.
Frau ... verlässt unsere Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen. Wir danken Frau ... für Ihre wertvolle Mitarbeit und bedauern es, sie als Mitarbeiterin zu verlieren. Für Ihren weitern Berufs- und Lebensweg wünschen wir Ihr alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg.
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Ein Kommentar
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Kommentar vom 16.04.2014:
Hier fehlt ein "stets", was besagt, dass es immer so war. Das ist dann auch bei vielen anderen Sätzen der Fall.
"Gut" aber nicht "sehr gut".
Das ist auch ein "gut".
Ui! Gab es Probleme? Das würde mich als Arbeitgeber stutzig machen.
Der Rest vom Abschlusssatz ist sehr gut.