Verkäuferin
Dieses Arbeitszeugnis habe ich erst am 20.09.2012 erhalten.
Frau Nachname, war bei uns seit dem 1.Juni 2003 als
Verkäuferin
in einem unserer Märkte in der Zweigniederlassung München tätig.
Ihr Funktionsbereich beinhaltete im Wesentlichen die fachbezogene Beratung der Kunden, die verkaufsfördernde Warenpräsentation, die Warenbeschaffung aus den Lagerbeständen sowie die hierbei anfallenden selbständigen Dispositionen. Weiterhin oblag ihr die ordnungsgemäße Preisauszeichnung und die Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsdaten im verantworteten Sortimentsbereich.
Frau Nachname erfüllte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. Sie verfügt über solide Fachkenntnisse und war starkem Arbeitsanfall gewachsen. Ihre Service- und Frischeorientierung richtete sie nach den Maßstäben der Unternehmensstrategie aus.
Frau Nachnahme war zu unseren Kunden freundlich und hilfsbereit. Ihr Verhalten den Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber war freundlich und korrekt, ihre Führung gut.
Frau Nachname war ehrlich und pünktlich.
Frau Nachname scheidet auf eigenen Wunsch mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus.
Wir danken ihr für ihre Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Mülheim, den 31.Mai 2011
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2 Kommentare
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Kommentar vom 24.09.2012:
Frau Nachname scheidet auf eigenen Wunsch mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus.
Wir danken ihr für ihre Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Ohne dem Ausdruck des Bedauerns heißt das soviel, wie "Die Arbeitnehmerin hinterlässt bei uns keine Lücke". Das ist also nicht unbedingt eine positive Bewertung.
Kommentar vom 24.09.2012:
Das ist ein Befriedigend. Besser wäre "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" oder noch besser "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" (siehe Artikel Arbeitszeugnis)
Hier fehlt überall das Wort "stets", was Ausdruck darüber verleiht, dass es immer so war.
In diesem Satz fehlt das Wort "fleißig". Weglassen positiver Eigenschaften heißt normalerweise, dass die Eigenschaft fehlte.
Es fehlt der Ausdruck des Bedauerns.
Insgesamt bewerte ich das Arbeitszeugnis mit Schulnote 3 = Befriedigend.