Verkäuferin stellvertretende Filialleitung
Frau Yvonne Muster, geboren am ....... in X, trat am 16. Juli 2007 als Verkäuferin in Teilzeit in unsere Filiale ein.
Frau Muster wurde mit allen anfallenden Aufgaben einer Verkäuferin betraut. Neben dem Bedienen unserer Kundschaft, war sie für die Warenannahme, die Warenpräsenz sowie die Ordnung im Laden mitverantwortlich. Außerdem bediente sie die Computer-Kasse, einschließlich des Tages- und Wocheabschlusses, und führte Produktvorführungen durch. Frau Muster war vom 1. November 2007 bis 31. März 2012 in Abwesenheit der Filialeleitung deren Stellvertretung.
Frau Muster war ehrlich, pünktlich, freundlich und zuverlässig. Sie war flexibel einsetzbar und erledigte alle ihre übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Besonders hervorzuheben ist ihr guter Kontakt zu unserer Kundschaft sowie ihre guten Verkaufserfolge.
Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.
Frau Muster tritt zum 15. Mai 2012 auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus.Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und wünschen ihr auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.
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2 Kommentare
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Kommentar vom 08.06.2012:
Die Einleitung ist eher negativ formuliert. Personalverantwortliche verstehen darunter in etwa "trat am ... ein, und dann nur noch auf der Stelle".
Besser:
war vom ...... bis ..... für uns als ..... tätig.
Kommentar vom 22.05.2012:
Das ist eine gute Formulierung. Besser wäre noch "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit".
Ich kenne eigentlich nur die Viererkette "ehrlich, fleißig, pünktlich und zuverlässig". Warum das "fleißig" durch "freundlich" ersetzt wurde, weiß ich an dieser Stelle nicht. Im schlimmsten Fall könnte man denken, Sie sind nicht fleißig :-(
Für eine Top-Formulierung fehlt noch der Ausdruck des Bedauerns über das Ausscheiden des Mitarbeiters.