Arbeitszeugnis Rechnungswesen


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Arbeitszeugnis

Herr X, geb. am … in …, ist vom 01.10.2016 bis zum 16.02.2017 in unserem Unternehmen als Controller tätig gewesen.

... ist ein inhabergeführter Personaldienstleister mit der Spezialisierung auf IT / Technology und Finance. Unsere Kunden sind nationale und internationale Unternehmen aus den verschiedensten Branchen. Als Dienstleistungsunternehmen überlassen wir anderen Unternehmen Personal für die Durchführung von qualifizierten Arbeiten im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Mitarbeiter werden grundsätzlich überbetrieblich eingesetzt, was eine ausgeprägte fachliche und soziale Anpassungsfähigkeit erfordert sowie eine flexible Mobilitätsbereitschaft. Durch häufig wechselnde Aufgaben werden in kurzer Zeit überdurchschnittliche Berufserfahrungen gesammelt.

Der Aufgabenbereich von Herrn X umfasste im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

  • Unterstützung bei der Erstellung von Monats- und Jahresabschlüssen inkl. Konsolidierung
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Budgets sowie von Standard- und Ad-hoc-Reportings
  • Analyse der Unternehmensdaten

Herr X überzeugte uns durch sein gutes Fachwissen, das er zudem sehr sicher und gekonnt in der Praxis einsetzte. Durch seine gute Auffassungsgabe war Herr X immer in der Lage, neue Entwicklungen zu überschauen und deren Folgen einzuschätzen. Durch sein konzeptionelles, kreatives und logisches Denken fand er für alle auftretenden Probleme ausgezeichnete Lösungen. Herr X erledigte seine Aufgaben mit großem Engagement und persönlichem Einsatz während seiner gesamten Beschäftigungszeit in unserem Unternehmen. Auch unter starker Belastung behielt er die Übersicht, handelte überlegt und bewältigte alle Aufgaben in guter Weise. In allen Situationen handelte Herr X sehr verantwortungsbewusst, zielorientiert und gewissenhaft. Er arbeitete stets zuverlässig und sehr genau. Selbst für schwierige Problemstellungen fand und realisierte er sehr effektive Lösungen und kam daher zu guten Arbeitsergebnissen. Herr X hat alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.

Mit allen Ansprechpartnern kam Herr X gut zurecht und begegnete ihnen immer mit seiner freundlichen, offenen und zuvorkommenden Art. Dabei wahrte er stets die Interessen des Unternehmens und zeigte eine hohe Integrität. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Externen war jederzeit einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis mit Herrn X endet mit dem heutigen Tage. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr, bedanken uns bei ihm für seine zu jeder Zeit gute Arbeit und wünschen ihm für seine berufliche wie persönliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

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2 Kommentare

Kommentar vom 20.12.2017:

Herr X überzeugte uns durch sein gutes Fachwissen, das er zudem sehr sicher und gekonnt in der Praxis einsetzte. Durch seine gute Auffassungsgabe war Herr X immer in der Lage, neue Entwicklungen zu überschauen und deren Folgen einzuschätzen.

Das ergibt eine gute Bewertung.

Durch sein konzeptionelles, kreatives und logisches Denken fand er für alle auftretenden Probleme ausgezeichnete Lösungen.

Das ist mit sehr gut zu bewerten. Hier brauchst du noch nicht mal ein "immer".

Herr X erledigte seine Aufgaben mit großem Engagement und persönlichem Einsatz während seiner gesamten Beschäftigungszeit in unserem Unternehmen.

Das "stets" fände ich in dem Satz durchaus hilfreich.

Selbst für schwierige Problemstellungen fand und realisierte er sehr effektive Lösungen und kam daher zu guten Arbeitsergebnissen.

Das ist eine Dopplung. Weiter oben, siehe auch hier im Kommentar, wurde bereits auf die Problemlösungskompetenz eingegangen. Die Bewertung war dabei besser als in diesem Satz.

Herr X hat alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.

Das ist eine Standardformulierung, die mit gut zu bewerten ist.

Kurzum, ich möchte das Arbeitszeugnis ebenfalls mit gut bewerten.

Kommentar vom 18.12.2017:

Ich möchte an dieser Stelle keine einzelnen Passagen bewerten. Sie sind alle mit "gut" zu bewerten. So bewerte ich auch das Arbeitszeugnis insgesamt.

Ich frage mich nur, warum die Anstellung zum heutigen Tage endet. Wenn der Arbeitnehmer gekündigt hat, gehört das in das Arbeitszeugnis hinein.
siehe: Kündigung im Arbeitszeugnis

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