Sachbearbeiterin Reiseversicherung
Frau XX war vom 01.01.2014 bis 31.01.2015 in unserer Gesellschaft in der Abteilung Service-Pool tätig.
Frau XX war als Sachbearbeiterin für folgendes Aufgabengebiet verantwortlich:
- Telefonische und schriftliche Kundenberatung für Verkaufsstellen und Direktkunden.
- Erstellen, Bearbeiten und Mutieren von Policen.
- Mithilfe bei der Verarbeitung unserer Mailboxen.
- Ausdruck und Sortierung des wöchentlichen Massenversands (der Erneuerungen der Jah- resversicherungen).
Frau XX verfügte über eine ausreichende Berufserfahrung. Sie nahm sich der Bedürfnisse der Kunden an und führte die Aufträge entsprechend aus. Sie interessierte sich für die Zusammenhänge im Betrieb und im Arbeitsumfeld. Alle ihr übertragenen Arbeiten erledigte Frau XX zu unserer Zufriedenheit.
Frau XX war aufgeschlossen, freundlich und hilfsbereit und meisterte auch ungewohnte Situationen gewandt. Sie verfügte über eine gewandte sowie adäquate mündliche und schrlftll- ehe Ausdrucksfähigkeit.
Frau XX verlässt unser Unternehmen per 31.01.2015. Wir danken ihr für die wertvolle Mitar-beit und wünschen Ihr für die Zukunft alles Gute.
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Ein Kommentar
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Kommentar vom 10.02.2015:
Das Arbeitszeugnis ist gemäß dem Umfang schon recht dürftig. Es gibt also zum Mitarbeiter nicht viel zu sagen.
Ausreichende Berufserfahrung? Das klingt nicht gut. Besser wäre weitreichende Berufserfahrung.
Das ist irgendwo bei Schulnote 4 einzuordnen.
Erfolg wird aber nicht gewünscht. Bedauern wird auch nicht geäußert. Wer hat eigentlich gekündigt?
Das Arbeitszeugnis würde ich bei einer neuen Bewerbung nicht mitschicken. Damit stellt dich keiner ein.