Kaufmännische Mitarbeiterin
Dieses Arbeitszeugnis entspricht nicht meinen Fähigkeiten und Leistungen.
Ich bräuchte Ratschläge für Veränderungen einzelner Textpassagen und das weiter Vorgehen.
Leider war ich einer Kollegin von Anfang an ein Dorn im Auge, welche manipulativ gegen mich gearbeitet hat.
Zu ihren Aufgaben gehört auch der Personalbereich.
Zeugnis
xx , geb. am, war in der Zeit von xx bis xx als kaufmännische Mitarbeiterin in unserer Praxis beschäftigt.
Es folgen Angaben zum Unternehmen .... ohne mich betreffende Passagen.
Zu den Aufgaben von xx gehörte der Bereich Einkauf, die Buchführung und Abrechnungstätigkeiten die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, allgemeine Bürotätigkeiten sowie Assistenzaufgaben für die Geschäftsführung. xx verfügte über solide Fachkenntnisse und einem sicheren Umgang mit unseren EDV-Systemen. Die Qualität der Arbeit war zu unserer vollen Zufriedenheit.
xx Zeigte Flexibilität und unterstützte damit das Team. Ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft erfüllten die Erwartungen in jeder Hinsicht.
xx organisierte Arbeitsabläufe systematisch und sorgfältig. Das Arbeitstempo und die Arbeitsquantität waren zufriedenstellend. Sie erledigte alle Aufgaben zuverlässig und gewissenhaft.
Das Teamverhalten sowie der Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten waren vorbildlich. Auch das Auftreten gegenüber Patienten war einwandfrei.
Darüher hinaus zeigte xx Interesse, sich in neue Themen einzuarbeiten, sodass Sie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten verbessern konnte.
Wir wünschen xx für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.
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Ein Kommentar
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Kommentar vom 01.10.2018:
War das immer der Fall? Diese Formulierung zur Gesamtbewertung ist leider nur mit befriedigend zu werten. Achten Sie darauf, dass das Wort "stets" integriert wird.
Das ist aber nicht so gut ... ich glaube, auch eher befriedigend.
Die Vorgesetzten werden an erster Stelle genannt. Erst dann kommen Kollegen und Patienten. Die Reihenfolge muss zwingend eingehalten werden.
Der Abschluss ist auch nicht gut. Kein Bedauern zum Ausscheiden des Mitarbeiters, kein Kündigungsgrund wird genannt, keine Danksagungen.
Insgesamt ein eher befriedigendes Arbeitszeugnis. Ich würde das bei Bewerbungen nicht mit schicken.
Sie können das Arbeitszeugnis aber korrigieren lassen: siehe Beitrag Arbeitszeugnis korrigieren lassen
Dabei bietet sich immer an, einen Entwurf für das neue Arbeitszeugnis vorzulegen. Im Zweifelsfall lohnt es sich, einen Anwalt hinzu zu nehmen.