Technischer Leiter, Wohnungswirtschaft
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ich habe nach einer Güteverhandlung, aufgrund meiner Kündigungsschutzklage nach der fristlosen Kündigung meines Arbeitgebers, eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung erwirkt und ein qualifiziertes und ein wohlwollendes Zwischen- und Endzeugnis mit der Leistungs- und Führungsbeurteilung "gut" vereinbaren können.
Ich scheide zum 31.10.15 aus und habe jetzt für meine Bewerbungen ein Zwischenzeugnis bekommen, dass bis auf die Schlussformulierung mit der Dankes- und Gute Wünsche Formel, wohl Basis für mein späteres Endzeugnis sein wird. Ich habe bei einigen Formulierungen so meine Bedenken, bezüglich eines guten Arbeitszeugnisses.
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Ein Kommentar
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Kommentar vom 27.10.2015:
Das ist eine 2 (gut). Obwohl hier auch gesagt werden müsste, wie er sein Arbeitsgebiet beherrscht (zum Beispiel umfassend oder entsprechend den Anforderungen).
Es war nicht immer so. Ansonsten würde hier "stets" drin stehen.
Aber mit den Vorgesetzten gab es Probleme. Die müssten hier an erster Stelle auch aufgenommen sein.
Ein richtiger Abschlusssatz fehlt noch. Insbesondere beim späteren Arbeitszeugnis.