Hausmeister Immobilienverwaltung
Geht es einer alt eingesessenen Firma schlecht ....
Hat man sehr viele Kosten eingespart, ehrenamtlich viel erbracht,..Aber für ein gutes Zeugnis ist keiner mehr da !
Herr Max,geb. am 01.01.01 war in unseren Büro in Münchhausen vom 07.07.2009 - 15.01.2016 als Hausmeister unseres Unternehmens Mister xy für die Immobilienverwaltung A-Z tätig.
Sein Arbeitsfeld umfasste die technischen und handwerklichen Hauswarttätigkeiten wie:
- Pflegearbeiten von Grundstücken,(Gartenpflege,Zuwegungen,Parkdeck nebst Säuberung, Grünschnitt, Winterdienst).
- Ausführung von Kleinreparaturen, (Maler-, Tischler- und Metallarbeiten sowie im Klempner- u. Sanitärbereich).
- Besorgungen und Botengänge, (Materialien, Schlüsselbeschaffung - Schließanlagen, Müllentsorgung etc.).
- Tauschen von Leuchtmitteln und Kleineren Elektroreparaturen.
- Kleinere Schlosserarbeiten an Toren, Türen, Fenstern und Jalousien.
- Reinigungsarbeiten und Pflege von Dachflächen und Gebäudeflächen.
- Entleeren der Altpapierkörbe von LLO und LOZ in den zentralen Altpapiercountainer.
- Durchführung von Regel- Wartungen und Testläufen an Aufzug-, Sprinkler- und Heizungs- Klima- Technik
- Information, Begleitung und Kontrolle bei Fremdhandwerkerleistungen in den Immobilien.
- Abendlicher Schließ- Rundgang mit Kontrolle der Gebäudesicherheit
Herr Max erledigte die ihm übertragenden Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich. Er setzte sich sehr engagiert und gewissenhaft für seine Aufgaben ein. Dabei erledigte er alle Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit.
Sein Verhalten gegenüber Vorgestzten, Kollegen und Kunden war einwandfrei.
Wir lösen das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen auf und bedanken uns shr für die Mitarbeit. Für seine berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm alles Gute.
Münchhausen, den 11.01.2016
Helmut Münchhausen
xy Hausverwaltung
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Ein Kommentar
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Kommentar vom 07.04.2016:
Da fehlt überall das Wort "stets" (oder Abwandlungen) davon. Daher ist das alles eine Note schlechter zu werten, als das Gesagte. Schließlich war das Gesagte nicht immer der Fall.
Gegenseitiges Einvernehmen ist ein eher schlechtes Signal - subjektiv. Leider lesen hier viele heraus, dass der Arbeitgeber nicht mit den Leistungen des Arbeitnehmers zufrieden war und daher entlassen wurde - bzw. halt die Kündigung nahe gelegt wurde. Ich glaube aber, dass Sie Anspruch haben, den Kündigungsgrund unerwähnt zu lassen. Hier würde ich mich aber an einen Anwalt wenden.