Finanzbuchhalterin
Laut dem Aufhebungsvertrag sollte mir ein qualifiziertes Zeugnis mit der Note "sehr gut" erteilt werden.
In meinen Augen entspricht das Zeugnis allerdings maximal der Note "gut"
Arbeitszeugnis
Frau XY, geboren am xxx, war vom ...... bis zum ..... als Finanzbuchalterin im Bereich Finanzen in unserem Unternehmen beschäftigt.
[Es folgt eine Firmenbeschreibung.]
Das Aufgabengebiet von Frau XY umfasste die folgenden Tätigkeiten:
[Auflistung einer Aufgabenbeschreibung]
Frau XY verfügt über ein äußerst umfassendes und hervorragendes Fachwissen, das Sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben stets sehr sicher und erfolgreich einsetzte. Sie hat sich innerhalb kürzester Zeit in den ihr gestellten Aufgabenbereich eingearbeitet und verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig und mit höchstem Erfolg.
Auch bei sehr hohem Arbeitsanfall erwies sich Frau XY als sehr belastbare Mitarbeiterin und ging jederzeit überlegt, ruhig und zielorientiert vor. Ihre Arbeitsergebnisse waren, auch bei wechselnden Anforderungen und unter sehr schwierigen Bedingungen stets von guter Qualität.
Frau XY hat die ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, und Kunden war stets vorbildlich. Sie trug zu einer guten und effizienten Teamarbeit bei.
Frau XY verlässt unser Unternehmen in gegenseitigem Einvernehmen. Wir danken Frau XY für die stets hervorragende Zusammenarbeit und bedauern es sehr, sie als Mitarbeiterin zu verlieren.
Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg.
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Ein Kommentar
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Kommentar vom 18.12.2020:
Eine gute Formulierung.
Und hier haben wir eine sehr gute Bewertung.
Das kann ich nicht deuten. Haben Sie gekündigt oder liegt hier eine betriebsbedingte Kündigung zugrunde? Wenn Ihnen gekündigt wurde, bedauert man das Ausscheiden doch nicht, oder?
Bis auf den einen Punkt würde ich das Arbeitszeugnis aber schon mit gut bis sehr gut bewerten.