Leistungsabrechnung für Krankenkassen
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- Im Gegensatz zu meinen Kollegen, die die gleiche Aufgaben hatten wie ich, hatte ich einen größeren Rechercheaufwand.
- Mehr Prüfungsaufwand bei fehlerhaften Dokumenten
- Stellenübergreifende Recherche
Vorab schon mal vielen Dank für Ihre Zeit.
Freundliche Grüße
René Geier
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Ein Kommentar
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Kommentar vom 28.03.2017:
"Er verfügte über eine zufriedenstellende Arbeitsbefähigung und war dem üblichen Arbeitsanfall gewachsen" finde ich wirklich denkbar schlecht. Zufriedenstellend ist eben auch nichts darüber.
Genauso wie dann "arbeitete zumeist effizient". Das bedeutet halt auch, dass nicht immer so gearbeitet wurde.
Die Formulierung "erfüllte er zu unserer Zufriedenheit" ist dann die Gesamtnote. Übersetzt in das Schulnotensystem ist hier mit einer 4 zu rechnen.
Zum Abschluss wird dann Erfolg gewünscht. Der Mitarbeiter hatte also keinen Erfolg. Schicken Sie das Arbeitszeugnis besser nicht bei Bewerbungen mit.