Zu seinen Aufgabengebiet gehörten im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
- Führen Lastkraftwagen mit Abroll- und Absetzvorrichtungen (Containerdienst)
- Be- und Endladung der Fahrzeuge
- Tourenabstimmung
- Fahrten diverser Abfallfraktion
- Fahrzeugpflege Meldung von Schäden
- Nachhalten der Inspektions Intervalle TÜV und AU
- Abholung und Bereitstellung von Containern
- Schriftliche Auftragsabwicklung vor Ort
Herr XXX verfügte über umfassende Fachkenntnisse, die er sicher und erfolgreich in die Praxis einsetzte.
Wir haben Herr XXX als fleißigen und überaus gewissenhaften Mitarbeiter kennengelernt, der die ihm übertragenen Aufgaben zuverlässig und zu unserer vollen Zufriedenheit erledigte.
Sein Verhalten gegenüber seinen Vorgesetzten, Mitarbeiter und Kunden war stets einwandfrei.
Wir danken Herr XXX für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
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Ein Kommentar
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Kommentar vom 20.03.2015:
Das ist nur eine mittelmäßige Aussage, da das Wort "stets" fehlt. Sie haben also nicht immer zur vollen Zufriedenheit gearbeitet.
Genaus so muss es sein! Sehr gut!
Kein Bedauern über das Ausscheiden des Mitarbeiters.
Ich würde das Arbeitszeugnis bei einer Schulnote zwischen 2 und 3 einordnen.