Herr Uuups
geboren am 13.05.1991
ist vom 03.09.2007 bis zum 20.01.2011
zum Koch ausgebildet worden.
Die Ausbildung erfolgte nach dem geltenden Ausbildungsrahmenlehrplan.
Die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Nahrungszubereitung unter Berücksichtigung der Ernährungslehre wurden während der Ausbildung, in Betriebspraktika sowohl im a la carté Geschäft als auch in einer Großküche und durch außerbetriebliche Weiterbildungen angewandt und vertieft.
Herr I]Uuups[/I]zeigte stets großes Berufsinteresse.
Er arbeitete mit guter Geschicklichkeit und in entsprechender Qualität.
Sein Verhalten gegenüber des Vorgesetzten und innerhalb der Ausbildungsgruppe war stets korrekt.
Er war freundlich, zuverlässig, hilfs- und einsatzbereit.
In der Ausbildungsgruppe nahm er ein geachteten Platz ein.
Wir wünschen für den weiteren Lebensweg alles Gute.
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3 Kommentare
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Kommentar vom 12.08.2017:
Hier fehlen wesentliche Bestandteile eines Arbeitszeugnisses und es ist für 3 Jahres Ausbildungszeit auch viel zu kurz. Es entspricht eher dem Zeugnis einer Saisonaushilfe auf 450€-Basis. Die Leistung des Azubis wäre mit diesem Zeugnis als ungenügend zu bewerten.
Kommentar vom 19.05.2012:
À la carte muss man richtig schreiben, stets großes Interesse zeigen ist nicht gut, im Satz mit guter Geschicklichkeit fehlt der Zeitfaktor "stets" oder "immer" (er arbeitete also nicht immer gut), sein Verhalten gegenüber Kunden war wohl ungenügend (Bezug zu Kunden fehlt), keine Hinweise auf besondere Leistungen, in Summe also:
Ein schlechtes Zeugnis, für den Azubi, aber auch für den Betrieb.
Kommentar vom 12.09.2011:
Das würde ich mit Schulnote 3 bewerten. In die "entsprechende" Qualität kann man natürlich auch viel reininterpretieren. Das Wörtchen "stets" fehlt auch.
Ansonsten naja ... nicht sehr aussagekräftig.
Stets großes Berufsinteresse empfinde ich als Selbstverständlichkeit. Dinge, die daraus folgen, fehlen aber bzw. bleiben halt offen.
Hattest du mit anderen Leuten auch Kontakt, bspw. mit Gästen? Falls ja, muss das unbedingt mit aufgeführt werden. Weglassen ist negativ zu werten.
Eine Bewertung der erworbenen Fachkenntnisse fehlt dann auch noch.