Pflegeassistentin
Also das der vorletzte Satz schlecht ist das weiß ich .....
Frau xy geb. am ............ war vom .............. bis ................ in unserem Haus als Pfegehilfskraft eingestellt.
Zu ihren Aufgaben gehörte im Wesentlichen die Durchführung der Pflege entsprechend der Pflegeplanung. So wie die Unterstützung der Pflgefachkräfte bei der Erstellung der Pflegediagnostig und Pflegeplanung nach dem Stand der Pflegewissenschaften. Als Pflegehilfskraft leistet sie ihren Beitrag zur Sicherung und Kontrolle der qualität der Pflege so wie die Überprüfung und Bewertung der für die einzelnen Bewohner insgesamt erbrachten Pflegeleistung in Zusammenarbeit mit dem Bewohner und dessen Angehörigen. Die aktive Teilnahme an Dienstübergaben und Team-Sitzungen ist obligatorich.
Frau xy bewaltigte stets die anfallende Arbeitsmenge. Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllt sie zu jeder Zeit selbstständig, gewissenhaft und zuverlässig. Sie ist flexibel, behält den Überblick und setzt Prioritäten. Sie besitzt gute Organisationsfähigketen und arbeitet systematisch unter Nutzung vorhandener Ressourcen.
Frau xy setzt Arbeitsmittel wirtschaftlich und verantwortungsbewusst ein. Die Dokumentation führt sie überwiegend präzise, fach- und sachgerecht durch.
Sie verfügt über gute praktische Fähigkeiten, die sie sinnvoll einsetzte.
Zu Bewohnern und Angehörigen pflegte Frau xy einen freundlichen Umgang. Sie ist dem Bewohner stets zugewandt und setzt sich für deren Belange ein.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war insgesamt einwandfrei. Frau xy wurde im Mitarbeiterkreis als umgängliche Kollegin geschätzt.
Das Arbeitsverhältnis endet auf Wunsch von Frau xy zum ...........
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Ein Kommentar
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Kommentar vom 14.11.2012:
Was soll die Angabe, das die Teilnahme Pflicht war? Kann man dahingehend deuten, dass Sie nicht wirklich teilnehmen wollten, aber mussten.
Das deute ich mit einem befriedigend. Besser wäre eine Standardformulierung "zur voll(st)en Zufriedenheit".
Überwiegend? Es gab also Abstriche?
Der ist gut :-) Kann man die Fähigkeiten auch unsinnig einsetzen?
Das "insgesamt" ist negativ zu werten.
Wenn Sie Frau xy sind, dann ist das gut.
Der Abschluss mit den guten Wünschen fehlt noch. Im richtigen Arbeitszeugnis ist der sicherlich drin?