Arbeitszeugnis Organisatorin/ Organisationsberaterin


Organisatorin/ Organisationsberaterin

Arbeitszeugnisse

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Ich frage mich bei dem Zeugnis insbesondere, ob der Teil bzgl. der Beurteilung meiner Arbeitsleistung etwas zu kurz gefasst ist? Also müsste hier nicht noch mehr stehen zu meiner Arbeitsweise und -qualität?

Zudem finde ich es eigentlich störend, dass hier mein nebenberufliches Studium aufgeführt wird und die Stundenreduzierung. Muss diese im Arbeits-/Dienstzeugnis aufgeführt werden? Ich würde dies eigentlich lieber weglassen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir hier ein paar Anhaltspunkte geben könnten und Empfehlungen für Verbesserungen.
Oder sofern das Zeugnis so in Ordnung ist (d.h. für eine Bewerbung bei anderen Arbeitgebern beigefügt werden kann ohne dass es mir hier zum Nachteil wird, da es versteckte Fallstricke enthält.)

Vielen lieben Dank schon mal!!!

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Ein Kommentar

Kommentar vom 14.04.2016:

Frau X erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit.

Gut!

Mit Wirkung vom 01.07.2014 wurde die regelmäßige Wochenarbeitszeit von Frau X, zunächst zeitlich befristet bis zum 31.12.2014, auf 37 Stunden und dann in der Zeit vom 15.01.2015 bis 30.09.2015 auf 25 Wochenstunden reduziert, um in ihrer Freizeit ein Studium der Wirtschaftsinformatik in Form eines virtuellen Weiterbildungs-studienganges an der Universität Duisburg-Essen aufzunehmen.

Ich fände diese Formulierung nicht gut, wenn da nicht das Studium gewesen wäre. Ganz so genau auf die Stunden würde ich persönlich nicht eingehen, aber da weiß ich auch nicht, ob das sein muss.

Für ihren weiteren beruflichen Werdegang wünsche ich alles Gute und viel Erfolg!

Für eine bessere Bewertung als gut, müsste hier "und weiterhin viel Erfolg" stehen. Ohne weiterhin kann die Formulierung so gedeutet werden, als wenn Sie bei der Anstellung keinen Erfolg gehabt hätten.

PS: Ich habe gerade nochmal zum Thema Teilzeit im Arbeitszeugnis nachgesehen. Die Aussage ist:

Die Angaben im Arbeitszeugnis haben grundsätzlich der Wahrheit zu entsprechen. Daher ist es korrekt, die Arbeitszeitverkürzung im Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis aufzunehmen.

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