Arbeitszeugnis Maschinenbaumechaniker


Maschinenbaumechaniker

Arbeitszeugnisse

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ZEUGNIS


Herr X, geb. am XX.XX.1979, trat am 01. August 1995 als Auszubildender im Ausbildungsberuf  "Maschinenbaumechaniker" Fachrichtung "Allgemeiner Maschinenbau" in unserm Unternehmen ein. Die Ausbildung endete mit erfolgreicher bestandener Abschlussprüfung am 31. Januar 1999.

Gerne erwähnen wir in diesem Zusammenhang, das Herr X aufgrund seines hervorragenden Prüfungsergebnisses zu den jahrgangsbesten Teilnehmern der Gesellenprüfung 1999 gehörte und dafür im Rahmen einer Feierstunde durch die Kreishandwerkerschaft X ausgezeichnet wurde.

Nach Beendigung seiner Berufsausbildung wurde Herr X in seinem erlernten Beruf weiter beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörte u.a.
- die Instandsetzung von Baugruppen, kompletten Maschinen und Anlagen aus den Produktsegmenten: Bergbau, Industrie, Verpackungsanlagen, Dämmstoff- und Etikettier/Banderoliertechnik
- Montage und Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen beim Kunden

Aufgrund seiner ausgezeichneten fachlichen Leistungen, in Verbindung mit der Umsetzung des erworbenen Know-hows in neue Produkte, haben wir Herrn X mit Wirkung zum 01. Januar 2004 als Konstrukteur ins Angestelltenverhältnis übernommen.

Herr X arbeitete sich schnell und sicher in sein neues Aufgabengebiet ein. Seine wesentlichen Aufgaben waren dabei insbesondere:
- Detailkonstruktion
- Änderungskonstruktion
- Zeichnerische Aufnahme von Baugruppen und Teilen in der Werkstatt
- Datenkonvertierung, Datenimigration im CAD-Bereich
- Erstellen von 3D-Bibliotheken für das 3D-CAD-Programm "Inventor"

Herr X engagierte sich mit hohem zeitlichem Einsatz. Die ihm gestellten Aufgaben erledigte er jederzeit zügig, korrekt und ohne Einschränkung gut.

Wir bestätigen gerne, dass die Leistung von Herrn X unseren Anforderungen von vollem Umfang entsprochen hat. Seine Haltung und die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen war immer korrekt und einwandfrei.

Das Angestelltenverhältnis wurde durch Herrn X fristgerecht zum 15. Juni 2004 gekündigt. Wir bedauern sein Ausscheiden außerordentlich und danken Herrn X für die geleistete Mitarbeit.

Für seinen weiteren beruflichen und persönlichen Lebensweg wünschen wir Herrn X alles Gute und viel Erfolg.

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2 Kommentare

Kommentar vom 15.05.2011:

Aussage:
Er brauchte länger für seine Arbeit (ließ sich Zeit?), hatte zudem Schwierigkeiten sie ordnungsgemäß fertigzustellen und war nur mäßig in der Erledigung.

Kommentar vom 10.05.2011:

Gerne erwähnen wir in diesem Zusammenhang, das Herr X aufgrund seines hervorragenden Prüfungsergebnisses zu den jahrgangsbesten Teilnehmern der Gesellenprüfung 1999 gehörte und dafür im Rahmen einer Feierstunde durch die Kreishandwerkerschaft X ausgezeichnet wurde.

Das finde ich ausgezeichnet!

Aufgrund seiner ausgezeichneten fachlichen Leistungen, in Verbindung mit der Umsetzung des erworbenen Know-hows in neue Produkte, haben wir Herrn X mit Wirkung zum 01. Januar 2004 als Konstrukteur ins Angestelltenverhältnis übernommen.

Auch das finde ich super!

erledigte er jederzeit zügig, korrekt und ohne Einschränkung gut.

Kleiner Abstrich:
Negierungen sollte es in einem Arbeitszeugnis nicht geben. Wenn da jetzt "nicht" stehen würde, würde ich sogar sagen, das wäre schlecht. Nicht-Formulierungen verkehren nämlich alles ins Gegenteil. Ob es sich bei dem "ohne" ähnlich verhält, weiß ich aber nicht.

Wir bestätigen gerne, dass die Leistung von Herrn X unseren Anforderungen von vollem Umfang entsprochen hat.

Optimaler fände ich: "dass die Leistung von Herrn X stets unseren Anforderungen im vollsten Umfang entsprochen hat"

Das Angestelltenverhältnis wurde durch Herrn X fristgerecht zum 15. Juni 2004 gekündigt. Wir bedauern sein Ausscheiden außerordentlich und danken Herrn X für die geleistete Mitarbeit.

Für seinen weiteren beruflichen und persönlichen Lebensweg wünschen wir Herrn X alles Gute und viel Erfolg.

Arbeitnehmer hat selbst gekündigt + Bedauern + Danksagung + gute Wünsche ... auch gut.
Aber auch hier wäre "alles Gute und weiterhin viel Erfolg" besser ;-)

Ich bewerte das Arbeitszeugnis mit einem "gut", aber aufgrund der doppeldeutigen Formulierungen zur Note "befriedigend" tendierend.

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