Arbeitszeugnis Konditorin Patisserie


Konditorin Patisserie

Arbeitszeugnisse

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Ich bin zwar gelernte Köchin, aber schon seit meiner Ausbildung in der Konditorei/Patisserie beschäftigt. Insgesamt bin ich 8 Jahre ausgelernt. Ist man da noch eine "Jung"- Konditorin oder bzw Jung-Köchin? In meinem alten Betrieb war ich das nicht und in meinem aktuellen bzw. gekündigten Arbeitsvertrag steht angestellt als Köchin/Konditorin. Von Mithilfe kann auch nicht die Rede sein da ich auch selber Kuchen gemacht habe.
Und muss das "Vertragsende" am Schluss auch erwähnt werden oder kann ich das entfernen lassen. Die müssen ja meinem neuen AGs nicht mitteilen dass mein befristeter Vertrag nicht verlängert worden wäre. Ich bedanke mich schon im Vorraus auf Eure Antworten.
Mit freundlichen Grüssen
Minni

Arbeitszeugnis

Frau B. geboren am ......war in der Zeit vom ... als Jung Konditorin in unserer Patisserie angestellt.

Das Hotel verfügt über.........(Vorstellung des Hotels)

Zu Ihren Aufgaben gehörte die Mithilfe bei der Erstellung von Kuchen Torten Gebäck Desserts Backwaren für den a la carte Bereich und für unser Büffet Restaurant sowie die Mithilfe bei der Herstellung von Party-, Salz-, Käse- und Dauergebäcken.

Ebenso war sie in der Patisserie mitverantwortlich für den reibungslosen Ablauf der a la carte Desserts sowie bei Bankett- Veranstaltungen.

Frau B. vertrat unseren Konditor an den freien Tagen und in der Urlaubszeit in der Patisserie.

Das Verhalten von Frau B. gegenüber Kolleginnen und Kollegen war stets als freundschaftlich sowie gegenüber Vorgesetzten als einwandfrei und respektvoll einzustufen. Nur der Vollständigkeit halber erwähnen wir, dass wir Frau B. als eine ehrliche, loyale und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt haben.

Frau B. verlässt unser Haus eigenen Wunsch vorzeitig vor Vertragsende um sich einer neuen Aufgabe zu stellen. Wir wünschen ihr für diesen neuen  Weg alles Gute und viel Erfolg.

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Ein Kommentar

Kommentar vom 08.05.2017:

Wir wünschen ihr für diesen neuen Weg alles Gute und viel Erfolg.

Daher, dass hier auf das Wort "weiterhin" verzichtet wurde, sagt mir, dass Sie in Ihrem Arbeitsverhältnis leider keinen Erfolg gehabt haben. Zudem wäre es schön gewesen, wenn Ihr Arbeitgeber sein Bedauern über das Ausscheiden des Mitarbeiters sowie Danksagungen für die geleistete Arbeit geäußert hätte.

Es fehlt mir insgesamt eine Bewertung der Eigenschaften und Leistungen des Mitarbeiters. Das ist schon sehr dürftig in diesem Arbeitszeugnis.

Zu Ihren Fragen. Wenn ich 8 Jahre in meinem Beruf gearbeitet habe, bin ich "Senior". Ich denke also nicht, dass Sie noch "Jung-Köchin" sind. Außer Sie haben in den 8 Jahren nichts gekocht. Ich weiß an dieser Stelle aber nicht mit Gewissheit, wie das mit "Jung"- Konditorin ist. Das ist doch dann ein Beruf, den Sie nicht erlernt haben, oder? Hier würde ich mich an einen Anwalt im Arbeitsrecht wenden, um eine verbindliche Antwort zu bekommen.

Die Kündigung können Sie schon aus dem Arbeitszeugnis entfernen lassen, wenn Ihnen das nicht gefällt. Hierzu gibt es auch diesen interessanten Beitrag! Eine Eigenkündigung wirkt sich eigentlich positiv aus. Wenn Sie aber anschließend nichts haben, gab es wohl Probleme mit dem Arbeitgeber. Das ist dann wiederrum nicht so positiv zu werten.

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