Arbeitszeugnis Hauswirtschaftshelfer


Hauswirtschaftshelfer

Arbeitszeugnisse

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Nun ich war gewiss nicht der beste Arbeiter.
aber kaum jemand kann sich vorstellen wie es in Behindertenwerkstätten zu geht.
ich habe viele Jahre dort gearbeitet und musste mir vieles Gefallen lassen.
(Chefs und Betreuer die einen als dumm hinstellen und zu nichts zu gebrauchen)
und am Ende bekommt man noch so ein Arbeitszeugnis da ich weiß das es eigentlich ein ziemlich Schlechtes ist!

An dieser Stelle möchte ich mich Herzlichst bedanken für die zukünftigen Kommentare!.
Liebe Grüße Karon.

Arbeitszeugnis

Herr X geboren am ,,.,,.,,,,in ........ war vom ,,.,,.,,,, im Bildungsbereich und ab ,,.,,.,,,, bis zum ,,.,,.,,,, als Beschäftigter in den ............................... e.V.  tätig.

Die .............................................. e.V. ermöglichen Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung und somit die Teilhabe am Arbeitsleben.

Herr X ist gelernter Hauswirtschaftshelfer und brachte entsprechende berufliche Kenntnisse mit. Im Rahmen seiner Berufsbildung in der .......................................e.V. konnte Herr X Bereichen Reinigung, Montage und Druckerei Kenntnisse erwerben und anwenden.

Zu seinen anschschließenden Aufgaben im Arbeitsbereich gehörten vor allem Reinigungs- sowie einfach Montage- und Verpackungstätigkeiten.

Insbesondere wärend seiner Beschäftigung in der Reinigungsgruppe verfügte Herr X über ein solides Grundwissen und setzte diese Fachkenntnisse auf zufriedenstellende Weise in die Praxis ein. Dank seiner guten Auffassungsgabe überblickte Herr X meist schnell Aufgaben mit neuem Anforderungscharakter.

Bezüglich seines Leistungswillens und Einsatzbereitschaft traf er unsere Erwartungen. Im Großen und Ganzen versuchte Herr X verantwortungsbewusst, zielorientiert und zuverlässig vorzugehen. Er war stets bemüht, Kritik anzunehmen und umzusetzen. In den meisten Situationen erzielte Herr X zufriedenstellende Arbeitsergebnisse.

Gegenüber Mitarbeitern der Märkisch-Oderland Werkstätten trat er freundlich auf. Herr X verließ unser Unternhemen auf eigenen Wunsch, um neue Herrausforderungen anzunehmen.

Wir bedanken Herren X für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

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Ein Kommentar

Kommentar vom 29.05.2017:

Hallo Karon.

Insbesondere wärend seiner Beschäftigung in der Reinigungsgruppe verfügte Herr X über ein solides Grundwissen und setzte diese Fachkenntnisse auf zufriedenstellende Weise in die Praxis ein.

Naja ... Grundwissen ist leider nur Basiswissen. Eine "zufriedenstellende Weise" ist leider auch nur das Minimum, was man verlangen kann.

Dank seiner guten Auffassungsgabe überblickte Herr X meist schnell Aufgaben mit neuem Anforderungscharakter.

"Meist" heißt aber nicht immer. Daher ist auch diese Formulierung eher negativ zu werten.

Bezüglich seines Leistungswillens und Einsatzbereitschaft traf er unsere Erwartungen.

Aber wohl nicht sehr gut.

Im Großen und Ganzen versuchte Herr X verantwortungsbewusst, zielorientiert und zuverlässig vorzugehen.

"Im Großen und Ganzen" und dann noch in Verbindung mit "versuchen"!?!? Schicken Sie das Arbeitszeugnis bitte nicht bei neuen Bewerbungen mit!

Er war stets bemüht, Kritik anzunehmen und umzusetzen.

"Bemüht" ist auch nicht positiv zu werten. Das heißt schließlich nicht, dass es auch geklappt hat.

In den meisten Situationen erzielte Herr X zufriedenstellende Arbeitsergebnisse.

Aber manchmal hat das wohl auch nicht geklappt.

Gegenüber Mitarbeitern der Märkisch-Oderland Werkstätten trat er freundlich auf.

Die Vorgesetzten sind nicht enthalten. Gab es Probleme mit der Führung?

Herr X verließ unser Unternehmen auf eigenen Wunsch, um neue Herrausforderungen anzunehmen.

Okay, es gab wohl Probleme. Anscheinend haben Sie keine Anschlussanstellung. Da kündigt man nicht.

Wir bedanken Herren X für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Da fehlt auch der Ausdruck des Bedauerns und der Passus "weiterhin viel Erfolg".

Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein. Ziehen Sie unbedingt einen Anwalt für Arbeitsrecht mit ins Boot und fordern Sie für Ihr Arbeitszeugnis eine Korrektur beim Arbeitgeber an -> Beitrag Korrektur für das Arbeitszeugnis anfordern.

Schicken Sie das Arbeitszeugnis keinesfalls bei neuen Bewerbungen mit! Da bekommen Sie nur Absagen.

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