Arbeitszeugnis Finanz- und Lohnbuchhalterin


Finanz- und Lohnbuchhalterin

Arbeitszeugnisse

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Arbeitszeugnis

Frau Muster, geboren am 28.März 1986 in Muster/Ukraine, war in der Zeit vom 06.2009 bis 06.2010 als Finanz- und Lohnbuchhalterin in unserem Unternehmen tätig.

Unser Unternehmen ist spezialisiert auf die Transportdienstleister LKW.

Ihr Aufgabengebiet umfasste im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

 - Finanzbuchhaltung

 - Verbuchen aller anfallenden Geschäftsvorfälle

 - Abstimmung der Haupt- und Nebenbuchkonten

 - Regelmäßige Berechnung und Meldung der Umsatzsteuer

 - Durchführung der Monatsabschlüsse

 - Vorbereitende Tätigkeiten bei der Erstellung von Jahresabschlüssen

 - Vorbereitende Tätigkeiten bei Betriebsprüfungen

 - Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen

 - Erstellung und Bearbeitung von Offenen-Posten-Listen

 - Anfertigung von Intrastat-Meldungen, Zusammenfassenden-Meldungen

 - Überprüfung der Vollständigkeit der gesetzlichen Pflichtangaben der Rechnungen

 - Ansprechpartner in buchhalterischen Fragen

 - Mahnwesen

 - Verwaltung der Barkasse

 - Lohnbuchhaltung

 - Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen

 - Erfassung variabler Zeitdaten

 - Reisekostenabrechnung

 - Erstellung und Abgabe der Lohnsteueranmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen

 - Melde- und Bescheinigungswesen an die Sozialversicherungsträger und die Berufsgenossenschaft

 - Führung der Personalakten

 - Ansprechpartner der Mitarbeiter in allen Fragen der Entgeltabrechnung

- Pflege aller Stammdaten

- Betreuung der EDV Soft- und Hardware

- Erstellen der Korrespondenz

- Kunden- und Lieferantenkontakte.

Zu Beginn ihrer Tätigkeit in unserem Unternehmen mussten zunächst größere Rückstände abgearbeitet werden, die durch die lange Vakanz der Stelle entstanden sind.

Durch die schnelle Auffassungsgabe von Frau Muster und ihren weit überobligatorischen Einsatz konnte sie die Rückstände zu Beginn ihrer Tätigkeit, ohne dass es einer nennenswerten Einarbeitung bedurft hätte, effizient abarbeiten. Sie arbeitete sich gewissenhaft in das umfangreiche Aufgabengebiet ein und betreute dies. Sie war auf ihrem Gebiet selbständig und in voller Verantwortung tätig.

Frau Muster zeigte stets Eigenmotivation, Engagement und Pflichtbewusstsein. Ihre Arbeitsbefähigung war in jeder Hinsicht sehr gut.

Sie verfügt über ein abgesichertes, erprobtes Fachwissen, das sie ständig erweitert und erfolgreich einsetzte. Die in unserem Unternehmen eingesetzten 1C7.7- und 1C8-Software-Programme sowie die Standardprogramme Word, Excel und Outlook beherrschte sie sicher.

Aufgrund ihrer umsichtigen Arbeitsweise hat sie jederzeit eine gute Arbeitsqualität geliefert. Sie erledigte ihre Aufgaben jederzeit mit Ausdauer und Konzentration. Sämtliche von ihren übernommenen Tätigkeiten erfüllte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Sie trat immer sehr höflich und verbindlich auf und förderte dadurch immer aktiv die sehr gute Zusammenarbeit. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit vorbildlich.

Frau Muster verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihre Entscheidung und danken ihr für die stets sehr guten Leistungen.

Wir wünschen Frau Muster für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

 

Muster/Ukraine, 31. Mai 2011

Geschäftsführer GmbH „Gewinner“ _____________________ B. Muster     

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3 Kommentare

Kommentar vom 08.10.2019:

Insgesamt ist hier wohl ein "Gut" als Bewertung entstanden. Die Formulierung "zu unserer VOLLLSTEN Zufriedenheit" wäre eine deutliche Aufwertung.
Den Begriff "überobligatorisch" finde ich etwas sperrig.
Die äußere Form gefällt mir sehr gut, aber die Begriffe Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung sollten deutlicher als Tätigkeitsbereich kenntlich sein, z. B. Fettdruck oder Unterstreichung

Kommentar vom 18.09.2012:

Meiner Meinung nach muss bei einer Tätigkeit, die ausschließlich buchhalterische Arbeiten betrifft, zwingend das Wort "ehrlich" im Zeugnis stehen, da ein "Weglassen" hier für Unehrlichkeit steht (Diebstahl?)

Kommentar vom 03.06.2012:

Im Grunde hätte ich gesagt, dass es sich hierbei um ein sehr gutes Arbeitszeugnis handelt. Die Formulierung "Sämtliche von ihren übernommenen Tätigkeiten erfüllte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit" ist jedoch eindeutig und signalisiert "nur" ein gut. Besser wäre hier halt "erfüllte sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit".

Dennoch ... das Arbeitszeugnis ist wirklich vorzeigbar!

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