Arbeitszeugnis Elektrofachkraft


Elektrofachkraft

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Arbeitszeugnis

Herr XXXXXX XXXX geb.am XX.XX.XXX war in der Zeit vom 01.03.15 bis zum 30.04.2017 als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in unserem Betrieb tätig.

Er verfügt über ein den Anforderungen entsprechendes Fachwissen. Herr XXXX hat sich unseren Erwartungen entsprechend in dem ihm gestellten Aufgabenbereich eingearbeitet. Er war zuverlässig und erledigte die entscheidenden Aufgaben problemlos. Dabei war er üblichem Zeitdruck und Arbeitsaufwand gewachsen. Die Qualität seiner Arbeitsergebnisse erfüllte in vollem Umfang die an ihn gestellten Anforderungen.

Herr XXXX hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Externene war stets korrekt.

Herr XXXX verlässt unser Unternehmen zum 30.0.4.2017.

Wir danken Herrn XXXX für die erbrachte Leistung und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin alles Gute.

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Ein Kommentar

Kommentar vom 31.05.2017:

Herr XXXXXX XXXX geb.am XX.XX.XXX war in der Zeit vom 01.03.15 bis zum 30.04.2017 als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in unserem Betrieb tätig.

Welche Tätigkeiten sind das? Die Auflistung fehlt hier. Achten Sie darauf, dass alle Aufgaben aufgeführt sind. Was nicht drinsteht, haben Sie auch nicht gemacht.

Er verfügt über ein den Anforderungen entsprechendes Fachwissen.

Die Formulierung ist nicht so gut. Über den Anforderungen lagen die Fachkenntnisse halt nicht. Schade.

Herr XXXX hat sich unseren Erwartungen entsprechend in dem ihm gestellten Aufgabenbereich eingearbeitet.

Aber das lag auch nicht über den Erwartungen. Das ist auch eine eher schlechte Formulierung.

Er war zuverlässig und erledigte die entscheidenden Aufgaben problemlos.

Es gab wohl Probleme (wegen der Verwendung von "problemlos").

Dabei war er üblichem Zeitdruck und Arbeitsaufwand gewachsen.

Aber auch nicht mehr.

Herr XXXX hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Externene war stets korrekt.

"zu unserer Zufriedenheit" sollte sich bei Schulnote 4 bewegen.

Herr XXXX verlässt unser Unternehmen zum 30.0.4.2017.

Haben Sie gekündigt oder wurden Sie gekündigt. Das hier lässt Raum für Vermutungen.

Wir danken Herrn XXXX für die erbrachte Leistung und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin alles Gute.

Aber ein Bedauern wird nicht geäußert. Es ist wohl egal, dass der Arbeitnehmer geht.

Das Arbeitszeugnis sehe ich irgendwo bei einem mangelhaft (Schulnote 4). Ich empfehle Ihnen, das Arbeitszeugnis nicht bei neuen Bewerbungen mitzuschicken bzw. eine Korrektur bei Ihrem Arbeitgeber zu beantragen.

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