Arbeitszeugnis Bautechniker


Bautechniker

Arbeitszeugnisse

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Ich  bestätige hiermit, dass Herr xxxxxx, geb. xx.xx.xxxx, wohnhaft: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

vom 02.07.xxxx - 30.04.xxxx

in meiner Firma, als Bautechniker beschäftigt war.

Herr xxxxxx war mit folgenden Arbeiten betraut: Erstellen von Einreich-, Bestands-, Polier- und Detailplänen, Massenberechnungen, Erstellung von Leistungsverzeichnissen sämtlicher Gewerke, Rechnungsprüfung, Administration der PC-Anlagen.

Herr xxxxxx war ein zuverlässiger Mitarbeiter, der die ihm gestellten Aufgaben zu meiner Zufriedenheit erledigte.

Ich wünsche Hr. xxxxxx für die Zukunft das Allerbeste.

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2 Kommentare

Kommentar vom 04.03.2012:

Hallo,

das Zeugnis ist leider grauenhaft. Hierfür gibt es mehrere Gründe:

Es geht zwar nicht hervor, wie lange Sie in dem Unternehmen waren. Aber allein die Knappheit des Zeugnisses sagt viel aus.

Zu der Tätigkeitsbeschreibung kann ich nicht allzu viel sagen, da ich die Tätigkeiten eines Bauzeichners nicht kenne. Hier kommt es darauf an, ob Ihnen das Aufgezählte genügt.

Die Leistungsbeurteilung: "zu meiner Zufriedenheit" ist - wie von meinem Vorredner erwähnt - kaum schlechter zu verfassen. Gesteigert könnte es noch "im Allgemeinen zu meiner Zufriedenheit" werden.

Zu Ihrer Führung als Mitarbeiter steht gleich mal gar nichts.

Sprich: "Das Verhalten des Mitarbeiters gegenüber Vorgesetzten, Kollegen(, und Kunden) war stets einwandfrei." Das Fehlen einer Führungsbeurteilung spricht für einen Personaler ebenfalls Bände.

Des weiteren steht nichts zu dem Grund Ihres Ausscheidens.

Im Gesamtkontext dieses schlechten Zeugnisses, wirkt auch der Abschluss des Zeugnisses ("Ich wünsche....das Allerbeste") meiner Auffassung nach ironisch und nicht ernst gemeint.

Viele Grüße und viel Erfolg beim Kampf um ein neues Arbeitszeugnis.

Sollten Sie fragen haben, können Sie mich gern über

hr at illauer.de erreichen. (hierbei nur das "at" und die Leerzeichen durch ein @ ersetzen :)

Kommentar vom 29.02.2012:

Naja, ein richtiges Arbeitszeugnis ist das nicht. Das zeigt schon der begrenzte Umfang. Insbesondere seine fachlichen und persönlichen Eigenschaften sollten umfangreicher bewertet werden.

Aus den paar Sätzen würde ich nach dem Schulnotensystem auf eine 4 Mangelhaft schließen. Die entsprechenden Formulierungen findest du in den Geheimcodes für das Arbeitszeugnis, so bspw. der Abschnitt "die ihm gestellten Aufgaben zu meiner Zufriedenheit erledigte".

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