Zwischenzeugnis Rechtsanwaltsfachangestellte


Rechtsanwaltsfachangestellte

Zwischenzeugnisse

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Zwischenzeugnis

Frau x, geb. am x, ist seit x als Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten in der Kanzlei der Unterzeichnerin beschäftigt.

Frau x ist mit allen Arbeitsgebieten einer Rechtsanwaltsfachangestellten, bezogen auf eine erb- und familienrechtlich ausgerichtete Fachanwaltskanzlei, vertraut gemacht worden. Sie bearbeitet selbstständig die

  • Aktenanlage sowie -archivierung, den
  • Postein- und -ausgang nebst allgemeinen Postbearbeitungstätigkeiten wie Scannen (Führung der elektronischen Akte), Kopieren.

Im Weiteren ist sie mit der

  • Anfertigung von Schreiben und Schriftsätzen nach Diktat und der
  • Erstellung von Gebührenrechnungen mit der Anwaltssoftware RA-Micro

vertraut gemacht worden.

Ebenso ist Frau x mit der

  • Entgegennahme und Führung von Telefonaten mit Mandanten, Behörden und Gerichten

betraut.

Ferner hat sie das

  • Führen von Fristen und Terminen

unter Anleitung der in der Kanzlei ausgebildet tätigen Rechtsanwaltsfachkraft erlernt und kann ihre Kenntnisse bereits gut einsetzen.

Den

  • Mandantenempfang sowie
  • Terminvereinbarungen

führt Frau x selbsttätig und eigenverantwortlich durch.

Die in der Kanzlei verwendete Anwaltssoftware RA-Micro in Verbindung mit den gängigen MS-Office-Programmen Word, Excel und Outlook beherrscht Frau x sehr gut.

Frau x hat im Laufe ihrer Ausbildung gute Fortschritte erzielt und ist in der Lage, sämtliche Aufgabenbereiche der anfallenden Sekretariatsarbeiten selbstständig zu erledigen. Sie hat eine gute Auffassungsgabe, ist belastbar und gut in der Lage, auch vielfältigen Arbeitsanfall zu organisieren und strukturieren. Sie zeigt sich den regelmäßig anfallenden Anforderungen gewachsen.

Frau x erledigt alle ihr im Rahmen der Ausbildung übertragenen Arbeiten zuverlässig und zu meiner vollen Zufriedenheit.

Ihr freundliches Wesen und gewinnendes Auftreten bei angemessenem Selbstbewusstsein prädestiniert Frau x für den Umgang mit Mandanten und Dritten.

Sie ist ohne Einschränkung teamfähig. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern ist stets freundlich, korrekt und kollegial.

Auf Wunsch von Frau x wurde das Ausbildungsverhältnis ab Februar 2016 in Form einer Teilzeitausbildung mit 28 Wochenstunden inklusive des Schulbesuchs fortgeführt.

Das Ausbildungsverhältnis dauert noch bis zum Abschluss durch mündliche Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe voraussichtlich im x an.

Ich wünsche ihr für den Abschluss ihrer Prüfungen alles Gute.

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Ein Kommentar

Kommentar vom 26.02.2017:

Frau x hat im Laufe ihrer Ausbildung gute Fortschritte erzielt und ist in der Lage, sämtliche Aufgabenbereiche der anfallenden Sekretariatsarbeiten selbstständig zu erledigen. Sie hat eine gute Auffassungsgabe, ist belastbar und gut in der Lage, auch vielfältigen Arbeitsanfall zu organisieren und strukturieren. Sie zeigt sich den regelmäßig anfallenden Anforderungen gewachsen.

Hier sind viele gute Formulierungen dabei. Achte aber darauf, dass hin und wieder das Wort "stets", "immer" fällt. Damit wird signalisiert, dass das Gesagte nicht nur manchmal so war.

Frau x erledigt alle ihr im Rahmen der Ausbildung übertragenen Arbeiten zuverlässig und zu meiner vollen Zufriedenheit.

Hier ist das auch so. Normalerweise signalisiert voll Zufriedenheit die Schulnote 2. Wenn das stets aber fehlt, gibts eine Note schlechter.

Ich wünsche ihr für den Abschluss ihrer Prüfungen alles Gute.

... und weiterhin viel Erfolg. :-)

Eine Lobeshymne ist das nicht. Aber die Formulierungen sind eigentlich alle gut, dass Problem ist nur das Wörtchen stets. Dadurch gibt es im formalen Sinne eine Note schlechter.

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