Frau XXX, geboren am XXX in XXX, war vom x bis zum x in unserem Unternehmen als Anwendungsentwicklerin der Abteilung IT tätig.
lm Rahmen ihrer Tätigkeit als Anwendungsentwicklerin oblagen Frau XXX schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
- Programmierung von Anwendungen unter Oracle Forms 11G
- First und Second Level Support für die YYY eigenen Anwendungen
- Erstellung von Berichten unter Oracle Reports 11G
Frau XXX verfügt über ein in ihrem Arbeitsbereich gutes Fachwissen und setzte dieses in der Praxis ein. Durch ihr logisches und analytisches Denkvermögen fand sie auch für schwierige Probleme eigenständige, abgewogene und zutreffende Lösungen. Frau XXX war eine belastbare, motivierte und verantwortungsbewusste Mitarbeiterin.
Frau XXX erfüllte ihren Aufgabenbereich mit viel Engagement und Leistungsbereitschaft. Sie erwies sich auch bei größerem Arbeitsanfall als belastbar. lhre Aufgaben führte Sie weitgehend selbstständig, sorgfältig und durchdacht aus. Sie agierte dabei ruhig und überlegt.
Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit zeichneten den Arbeitsstil von Frau XXX aus. Für alle auftretenden Probleme fand sie gute Lösungen. Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte Frau XXX stets zu unserer Zufriedenheit.
lhr Verhalten gegenüber Führungskräften, Kollegen (m/w) und Kunden (m/w) war einwandfrei.
Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Befristungsende am 31. Juli 2015. Wir wünschen Frau XXX für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
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Kommentar vom 25.08.2015:
Gut ist nicht sehr gut und das Wissen wurde laut dem Satz auch nicht immer gut in der Praxis eingesetzt.
Da fehlt überall das "stets" oder ein "immer".
Weitgehend? Es gab also Abstriche?
Das ist auch eher eine mittelprächtige Formulierung - irgendwo bei einer Schulnote 3.
Für eine bessere Bewertung müsste noch das Bedauern über das Ausscheiden des Mitarbeiters geäußert werden.
Unterm Strich sehe ich das Arbeitszeugnis irgendwo bei einer Schulnote 3.