Der Lebenslauf darf in keiner Bewerbung fehlen. Schließlich dokumentierst du in dieser Bewerbungsunterlage lückenlos deinen beruflichen Werdegang und nennst Fähigkeiten und Kenntnisse, die wichtig für die neue Stelle sind. Darüber hinaus enthält der Lebenslauf aber auch Kontaktinformationen und Stammdaten zu deiner Person.
Staatangehörigkeit im Lebenslauf: Ja oder Nein?
In vielen Bewerbungsratgebern, so auch in unserem Bewerbungseditor, gibt es in den Stammdaten Raum für die Angabe der Staatsangehörigkeit. Früher war es auch gang und gäbe, die Staatsbürgerschaft im Lebenslauf aufzuführen.
Heute ist die Staatsangehörigkeit aber keine Pflichtangabe mehr. Ein Verzicht darauf soll Diskriminierung vorbeugen. Grundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006, dass „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen“ soll (Quelle: Antikriminierungsstelle des Bundes).
Neben dem rechtlichen Aspekt gibt es weitere Gründe, um auf die Staatsbürgerschaft im Lebenslauf zu verzichten. Die gesamte Bewerbung wird nämlich auf die konkrete Stelle abgestimmt. Es gehören also nur für die Stelle wichtige Informationen in deine Bewerbungsunterlagen. Im Zuge dessen werden die Informationen auf das Nötigste begrenzt.
Wann gebe ich die Staatsangehörigkeit dennoch an?
Gesetzlich bist du also nicht verpflichtet, in deinem Lebenslauf Angaben zur Staatsangehörigkeit zu machen. Es bleibt eine freiwillige Angabe. Die Staatsbürgerschaft kannst du aber nennen, wenn du dir davon einen Vorteil versprichst.
Fehlende deutsche Staatsbürgerschaft
Die Angabe empfiehlt sich zum Beispiel, wenn du kein deutscher Staatsbürger bist. Für viele Firmen ist das gut zu wissen, denn unter Umständen ergibt sich (insbesondere für Nicht EU-Bürger) für deine Einstellung ein gewisser Mehraufwand.
Auch bei deutschen Staatsbürgern kann die Angabe durchaus sinnvoll sein, wenn aus deinem Namen und den weiteren Informationen aus den Bewerbungsunterlagen, kein eindeutiger Rückschluss auf die Staatsangehörigkeit möglich ist oder unter Umständen falsche Rückschlüsse gezogen werden könnten.
Vorteilhaft für deine Eignung
Umgekehrt eignet sich eine fremde Staatsbürgerschaft hervorragend, um Fremdsprachen-Kenntnisse zu belegen und dir damit einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern zu verschaffen.
Stell dir vor, du bewirbst dich bei einer in Deutschland ansässigen Firma als Fremdsprachenkorrespondent/in. Wir empfehlen dir in diesem Fall allerdings, deine Bewerbung um Nachweise zu ergänzen, aus der dein Verständnis der deutschen Sprache hervorgeht.
Pflichtangabe
Es gibt auch Stellen, wo die Angabe der Staatsbürgerschaft gefordert wird. Beispiele sind zum Beispiel Bewerbungen bei der Polizei oder auch im Zoll. Entsprechende Erwartungen entnimmst du der Stellenanzeige.
Wo führe ich die Staatsbürgerschaft auf?
Es gibt verschiedene Ausprägungen des Lebenslaufs, darunter:
Stammdaten, wie zum Beispiel Anschrift und Kontaktinformationen, werden im ersten Abschnitt des Lebenslaufs genannt – den „Persönlichen Daten“.
Im tabellarischen und funktionalen Lebenslauf wird dieser Abschnitt um einen Anstrich „Staatsangehörigkeit“ erweitert. Als Synonyme kannst du „Staatsbürgerschaft“ oder „Nationalität“ verwenden, wobei „Nationalität“ eher unüblich ist.
Im ausführlichen bzw. ausformulierten Lebenslauf wird die Staatsbürgerschaft direkt in den Fließtext eingearbeitet.
Staatsangehörigkeit: groß oder klein?
Die genaue Ausprägung erfolgt in der Adjektiv-Form, zum Beispiel „deutsch“, „russisch“ oder „türkisch“. Sollte es aufgrund der Gestaltung deines Lebenslaufs optisch ansprechender sein, kannst du die Ausprägung aber auch großschreiben.
Beispiele und Muster
Im folgenden findest du ein Beispiel zu den persönlichen Daten im tabellarischen Lebenslauf. Weitere Muster findest du in unseren Bewerbungsvorlagen.
