Das Arbeitsverhältnis kann sowohl durch den Mitarbeiter, als auch durch den Arbeitgeber beendet werden. Die Kündigung von Seiten des Arbeitgebers ist allerdings nicht ohne weiteres möglich, es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Mitarbeiter geniest dagegen Kündigungsfreiheit. Du kann also zu jeder Zeit ordentlich, unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen, das Arbeitsverhältnis kündigen. Es ist kein Kündigungsgrund notwendig. Die gültigen Kündigungsfristen finden sich im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Gibt es keine Festlegungen, werden die gesetzlichen Regelungen angewendet.
Neben dieser ordentlichen Kündigung gibt es die außerordentliche Kündigung, die bei wichtigen Gründen, wie Mobbing oder Gehaltsausfällen, in Frage kommt. Bei der außerordentlichen Kündigung müssen keine gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Daher wird die außerordentliche Kündigung auch fristlose Kündigung genannt. Die Kündigung muss aber innerhalb von 2 Wochen ausgesprochen werden (§ 626 Abs. 2 BGB). Diese 2-Wochen-Frist beginnt mit der Kenntnisnahme der maßgeblichen Tatsachen.
Für alle Fälle bedarf es ein Kündigungsschreiben, in dem du deinen Vertragspartner über die Kündigung informierst.
Vorlage Kündigung Minijob
Hier siehst du das Muster für ein Kündigungsschreiben zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Mitarbeiter. Der Brief ist auf das Format DIN A4 (210 mm x 297 mm) abgestimmt.
Wichtig: Durch Klicken in die entsprechenden Bereiche kannst du den Brief sofort auf deine konkrete Situation anpassen. Wenn du mit der Bearbeitung fertig bist, klicke auf Druck/Export am unteren Seitenrand. Damit kannst du dein Kündigungsschreiben als PDF-Datei herunterladen oder ausdrucken.
Natürlich ist es auch möglich, den Online-Editor für andere Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Kündigung eines Handyvertrags, zu verwenden. Solltest du dich aktuell noch in der Probezeit befinden und kündigen wollen, dann empfehlen wir dir unsere Muster-Kündigung Probezeit.
Hinweise zum Online-Editor
Unser Online-Editor ist kostenfrei nutzbar. Klicke in die Abschnitte, um Informationen einzugeben. Über den Drucken-Button erzeugst du eine PDF-Datei, die du herunterladen oder ausdrucken kannst. Über „Speichern“ kannst du den aktuellen Bearbeitungsstand in einer Backup-Datei speichern, die jederzeit über den Laden-Button wieder in den Online-Editor eingespielt werden kann. Deine eingegebenen Daten werden bei uns nicht gespeichert und auch nicht an Dritte weitergegeben.
Wie sieht ein Kündigungsschreiben aus?
Es gibt für das Kündigungsschreiben einige formale Kriterien, die allerdings sehr wichtig sind, damit die Kündigung rechtswirksam ist und nicht aufgrund von Frist- oder Formfehlern vom Arbeitgeber angefochten werden kann.
So bedarf es grundsätzlich der Schriftform, das Schreiben ist also nur auf Papier rechtskräftig. Das Kündigungsschreiben selbst ist ein formeller Brief, der aus diesen Bereichen besteht:
- Briefkopf mit Namen und vollständiger Anschrift von Absender und Empfänger. Dabei handelt es sich um die Vertragsparteien, die im Arbeitsvertrag aufgeführt sind.
- Datum und Ort werden rechtsbündig aufgeführt. Das Datum ist der Tag, an dem du das Kündigungsschreiben voraussichtlich versendest. Für die Einhaltung der Kündigungsfristen ist dieses Datum aber nicht relevant. Es zählt ausschließlich die Zustellung beim Arbeitgeber. Die Kündigung gilt als zugestellt, sobald sie im Unternehmen eingegangen ist. Beachte also unbedingt die Postlaufzeiten.
- Der Betreff wird präzise und aussagekräftig gewählt. Das Wort „Kündigung“ sollte also unbedingt eingebunden werden. Ggf. nimmst du auch das Austrittsdatum und die Personalnummer in den Betreff auf.
- In der Anrede wird die zuständige Person angesprochen. In der Regel handelt es sich um deinen disziplinarischen Vorgesetzten, die Personalabteilung oder den Geschäftsführer selbst. Du kannst auch die unpersönliche Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“ verwenden.
- Für den Kündigungstext gibt es keine festen Regeln. Bestimmte Inhalte sind aber wichtig, damit die Kündigung gültig ist. Dazu gehören:
- Aussage, dass du das Arbeitsverhältnis aufkündigst
- Datum, zu dem die Kündigung wirksam wird
- Letzter Arbeitstag
- Verweis auf die Einhaltung der Kündigungsfrist
- Kündigungsgrund (optional bei einer ordentlichen Kündigung)
- Anforderung vorläufiges oder qualifiziertes Arbeitszeugnis (optional)
- Bitte um Kündigungsbestätigung (optional)
Du musst deine Kündigung so eindeutig wie möglich formulieren. Verwende keine Möglichkeitsformen, wie „würde“ und „könnte“. Schmücke auch nichts unnötig aus, ein kurzer und knapper Kündigungstext reicht vollkommen aus.
- Das Kündigungsschreiben schließt mit der klassischen Schlussformel, gefolgt von der handschriftlichen Unterschrift ab. Eingescannte Unterschriften sind nicht zulässig.
Tipps zum Kündigungsschreiben
Generell bestehen 2 Möglichkeiten, die Kündigung deinem Arbeitgeber zuzustellen – per Post und die persönliche Übergabe. Die Zustellung der Kündigung in elektronischer Form, wie zum Beispiel als E-Mail und SMS, oder als mündliche Aussage ist ausgeschlossen (§ 623 BGB).
Den Nachweis zum Erhalt der Kündigung hat der Mitarbeiter zu erbringen. In jedem Fall empfehlen wir dir daher, den Erhalt der Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen. Bei der postalischen Zusendung kannst du einen Satz mit der Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung (Erhalt und Aufhebungsdatum) in den Kündigungstext aufnehmen. Zudem bietet sich das Einschreiben als Zustellungsmethode an. So kann später niemand behaupten, dass er den Brief nicht erhalten hat.
Wenn du die Kündigung persönlich überreichst, lass dir bitte den Erhalt unmittelbar bestätigen.
Tipp: Gern kannst du deinem Kündigungsschreiben noch einen Satz hinzufügen, wo du dich für die Zusammenarbeit bedankst. Das kommt meist gut an, denn schließlich möchtest du noch ein super Arbeitszeugnis von deinem Arbeitgeber bekommen.
Kündigung Minijob: Besonderheiten?
Muss ich bei der Kündigung für meinen Minijob oder 450 Euro Job (bzw. nach Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde, der „520-Euro-Job“) bestimmte Besonderheiten beachten?
Um diese Frage zu beantworten, möchten wir kurz klären, was unter einem „Minijob“ eigentlich zu verstehen ist. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Es muss also die Voraussetzung der „Geringfügigkeit“ erfüllt sein. Die Geringfügung kann sich dabei auf Verdienstgrenzen oder auf Zeitgrenzen beziehen.
Dafür sind Minijobs abgabenfrei, mit Ausnahme des Rentenversicherungsbeitrags. Du musst nicht in die Sozialversicherung einzahlen. Das macht den Minijob für viele Arbeitnehmer zum idealen Nebenjob, mit dem man sich zum Hauptjob noch etwas hinzuverdienen kann. Minijobs gibt es in vielen Bereichen, so zum Beispiel für Aushilfstätigkeiten, als Kassierer oder auch als Lagerarbeiter.
Kündigungsfrist Minijob
Der Minijob ist ein reguläres Arbeitsverhältnis. Dir als Minijobber stehen also die gleichen Rechte und Pflichten zu, wie jedem vollbeschäftigten Arbeitnehmer. Dazu gehören auch Kündigungsmodalitäten, wie zum Beispiel die Einhaltung von Kündigungsfristen.
Was ist eine Kündigungsfrist? Eine ordentliche Kündigung ist jederzeit möglich. Der Zeitraum zwischen der Kündigungserklärung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses wird als Kündigungsfrist bezeichnet.
Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn ich selber kündige? Zunächst gibt es die gesetzliche Regelung. § 622 BGB legt für Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats fest. Ausnahme ist die Probezeit, die nach Arbeitseintritt bis zu sechs Monate dauern kann. Innerhalb dieser Zeit kannst du mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen an jedem beliebigen Tag kündigen.
Die gesetzlichen Regelungen können durch Regelungen im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im individuellen Arbeitsvertrag geändert werden. Vorrangig gelten die Kündigungsfristen aus einem Tarifvertrag. Sind auch im Arbeitsvertrag abweichende Kündigungsfristen enthalten und sind sie für dich günstiger, werden diese angewendet. Die vereinbarte Kündigungsfrist darf die gesetzliche Kündigungsfrist allerdings nicht unterschreiten.
Schaue also zunächst in deinen Tarif- oder Arbeitsvertrag. Findest du dort nichts zur Kündigungsfrist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Kündigungsschreiben.
Es gibt bei der Kündigung eines Minijobs also keine Unterschiede gegenüber der Kündigung eines Vollzeitjobs zu beachten. Du kannst deinen 450 / 520 Euro Job jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
Bitte um Kündigungsbestätigung vom Arbeitgeber
Anbei unsere Kündigungsvorlage für die Arbeitnehmer-Kündigung mit der „Bitte um Kündigungsbestätigung vom Arbeitgeber„. Gern kannst du das Kündigungsschreiben nicht nur für deinen Nebenjob oder Minijob, sondern auch für jede andere Anstellungsart verwenden.