Was ist eine „Probezeit“?
Für die erste Zeit nach Arbeitsantritt wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oft eine sogenannte „Probezeit“ festgelegt.
Dieser Zeitraum dient beiden Parteien der Erprobung und gegenseitigen Kennenlernen. Passt du gut in das bestehende Team? Entsprichst du den Erwartungen? Deine Führungskraft prüft in dieser Zeit deine Eignung und Leistungen.
Für dich ist die Probezeit wichtig, um herauszufinden, ob dir das Unternehmen gefällt und das Aufgabengebiet deinen Vorstellungen entspricht.
Eine Probezeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Auch die Dauer der Probezeit unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen. Im Regelfall wird eine Probezeit von drei oder sechs Monaten festgelegt.
Kündigungsschutz erfordert Wartezeit
Der besondere Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz umfasst eine Reihe von Regeln, welche die vorzeitige Beendigung des Arbeitsvertrages seitens des Arbeitgebers nur unter bestimmten Gründen erlauben. Arbeitnehmer sollen damit vor ungerechtfertigter Kündigung und sozialen Härten geschützt werden.
Du – als Beschäftigter – darfst jederzeit ohne Angabe eines Kündigungsgrundes ordentlich kündigen. Für beide Seiten sind vertraglich festgelegte Kündigungsfristen zu berücksichtigen. Ausnahme ist die fristlose Kündigung aus schwerwiegenden Gründen.
Zu beachten ist, dass der gesetzliche Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten Beschäftigung in Kraft tritt. Innerhalb der ersten 6 Monate (der „Wartezeit“) kann auch der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis beenden. Davon ausgenommen sind besondere Personengruppen, wie zum Beispiel Schwangere, die auch während der Probezeit unter Kündigungsschutz stehen.
„Wartezeit“ ist nicht „Probezeit“
Die Dauer der Probezeit hat keinen Einfluss auf den Beginn des Kündigungsschutzes. Jede Partei kann innerhalb der ersten sechs Monate ohne Angabe von Gründen den Arbeitsvertrag aufkündigen.
Wofür gibt es aber dann eine Probezeit?
Besonderheiten in der Probezeit
Die Probezeit erleichtert beiden Vertragsparteien den Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis. Diese Erleichterung bezieht sich auf die einzuhaltenden Kündigungsfristen.
Ist eine Probezeit vereinbart, bedeutet das, dass beide Parteien für einen bestimmten Zeitraum das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von nur 2 Wochen (14 Tage) beenden können. Gesetzliche Grundlage ist § 622 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Die vierzehn tägige Kündigungsfrist kann nur durch Tarifvertrag gekürzt werden (§ 622 Absatz 4 BGB).
Für die Anwendung der verkürzten Kündigungsfrist muss die Kündigung während der Probezeit ausgesprochen werden. Dabei ist es unerheblich, ob der letzte Arbeitstag außerhalb der Probezeit liegt.
Merke: Die Probezeit regelt ausschließlich die Kündigungsfrist! Auch ohne Probezeit darf die Kündigung innerhalb einer Wartezeit von 6 Monaten von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen ausgesprochen werden.
Die Dauer der Probezeit wird im Arbeitsvertrag individuell vereinbart. Wird eine kürzere Probezeit als sechs Monate vereinbart, ist nach deren Ablauf die reguläre (längere) Kündigungsfrist anzuwenden.
Beispiel:
Im Arbeitsvertrag ist eine dreimonatige Probezeit vereinbart. Daher gilt ab dem 4. Monat nicht mehr die verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen. Beide Seiten können in der Wartezeit weiterhin das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden.
Die Dauer der Probezeit ist gesetzlich auf insgesamt 6 Monate begrenzt. Das entspricht auch dem Wartezeitraum für das Inkrafttreten des gesetzlichen Kündigungsschutzes.
Kündigung Probezeit: Muster im Online-Editor
Wie schreibe ich eine Probezeitkündigung? Wenn du in der Probezeit kündigen möchtest, musst du die Kündigung schriftlich dem Arbeitgeber kommunizieren. Das erfolgt mit einem Kündigungsschreiben, dass dem Arbeitgeber fristgerecht vor Ende der Probezeit zugegangen sein muss.
Hier ein Muster für die Kündigung in der Probezeit. Das Kündigungsschreiben kannst du direkt bearbeiten und als PDF-Datei herunterladen bzw. ausdrucken.
Hinweise zum Online-Editor
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Online-Editor: Kündigung Probezeit Muster
Darf die Probezeit verlängert werden?
Wurde zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Probezeit von weniger als sechs Monaten vereinbart, kann diese auf insgesamt sechs Monate verlängert werden.
Weitere Anpassungen sind meist nur mit Zustimmung des Beschäftigten und Anpassung des Arbeitsvertrages möglich. Denkbar wäre eine Ausweitung der Probezeit aufgrund längerer Zeit der Arbeitsunfähigkeit während der Probezeit.